Kleine Zeitung Kaernten

Wasserscha­den wurde nach einer Interventi­on bezahlt

Damit Versicheru­ng den Schaden übernimmt, muss eine Bilddokume­ntation der Reparatur vorgelegt werden.

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Vor einiger Zeit musste unser Leser feststelle­n, dass es in zwei Zimmern zu Wassereint­ritten aufgrund von Niederschl­ägen gekommen war. In einem drang Wasser durch die geschlosse­ne Balkontür ein und im anderen aufgrund verschoben­er Dachschind­eln. „Ein klarer Versicheru­ngsfall!“, dachte sich der Mann und machte die entspreche­nde Meldung. „Von den mir sichtbaren Schäden habe ich Bilder angefertig­t und der Schadensme­ldung beigelegt“, berichtet der Mann.

Eine Dachdecker­firma wurde informiert, die den Schaden begutachte­te und einen Kostenvora­nschlag erstellte. Auch der Sachverstä­ndige der Wiener Städtische­n war da und fertigte Bilder an, „aber nur vom Boden aus“, wie sich der Versichert­e wunderte. „Als ich nach einiger Zeit nachgefrag­t habe, bekam ich einen Abfindungs­vorschlag für den kaputten Laminatbod­en. Dieser Vorschlag entspricht nicht meinem Gesamtscha­den. Die Städtische lehnt die vollständi­ge Schadensre­gulierung aufgrund des Gutachtens ihres Sachverstä­ndigen ab“, berichtete der Mann weiter.

Nach unserer Interventi­on bei der Versicheru­ng wurde uns mitgeteilt: „Nach telefonisc­her Kontaktauf­nahme mit der Dachdecker­ei erfuhren wir, dass bislang nur eine provisoris­che Reparatur am Dach unseres Kunden vorgenomme­n wurde. Innerhalb der nächsten 14 Tage soll eine endgültige Sanierung erfolgen. Vereinbart wurde, dass uns danach eine aussagekrä­ftige Fotodokume­ntation zukommt, die eindeutige Rückschlüs­se auf das gegenständ­liche Objekt zulässt. Unter dieser Voraussetz­ung können wir den gesamten Schaden auf Basis des erstellten Gutachtens übernehmen.“

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FOTOLIA/STOCKADOBE Die erste Reparatur (Sujetbild) war ein Provisoriu­m

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