Wie Temposünder oft auch mit verbotenen Mitteln tricksen.
Radarfallen und Laserpistolen stoßen bei Verkehrsteilnehmern auf wenig Gegenliebe. Immer mehr Autofahrer schützen sich aktiv vor Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen – auch mit illegalen Mitteln.
Ende September hat die Wiener Polizei bei einer Schwerpunktaktion in Döbling 13 sogenannte Laserblocker beschlagnahmt. Das sind Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen unmöglich machen. Der Erwerb der Blocker ist hierzulande legal, die Geräte werden dann meist im vorderen Bereich der Kfz eingebaut, neben dem Kennzeichen oder hinter dem Kühlergrill. So will man einer Strafe bei nachweislich übertretener Geschwindigkeit vorbeugen. Das allerdings ist nicht mehr legal.
Seit Jänner 2017 heißt es im Paragrafen 98a des Kraftfahrtgesetzes: „Geräte oder Gegenstände,
mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden.“Der Kauf eines Laserblockers ist also legal, aber schon das Mitführen im Pkw ist untersagt, auch wenn das Gerät nicht aktiv ist. Für jene 13 Autofahrer, die in Döbling mit eingebautem Laserblocker erwischt wurden, galt also: ausbauen und weiterfahren oder kostenpflichtig abgeschleppt werden. Verantwortlich sind übrigens sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer.
Über 250.000 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit gab es im ersten Halbjahr 2017 allein in Wien. Da überrascht es nicht, dass manch notorischer Bleifuß nach Möglichkeiten sucht, um seine Geldtasche zu schonen. Fündig werden solche Menschen etwa bei einem einschlägigen Händler in Oberösterreich, der zu seinem Geschäft steht, aber dennoch nicht namentlich genannt werden möchte. Weil sich zumindest seine Kunden im „rechtlichen Graubereich“bewegen würden. Das Geschäft floriert. Die Rede ist von mehreren Hundert Stück, die der Händler pro Jahr verkauft – Tendenz konstant steigend. Für Kauf und Montage eines Blockers sind gut und gerne 3000 Euro fällig.
„Viele meiner Kunden verbringen viel Zeit im Auto und fühlen sich gefrotzelt, wenn sie wegen Übertretungen regelmäßig zur Kasse gebeten werden“, erzählt er. „Sie wollen sich mit der Anschaffung wehren, auch wenn sie das eigentlich teurer kommt als die Strafen.“Seine Klientel sei bunt gemischt, betont der Händler: „Letzte Woche war sogar ein Priester bei mir.“Und auch Polizisten hätten schon bei ihm eingekauft – für den privaten Gebrauch.
Wie viele Laserblocker bei uns in Umlauf sind, lässt sich nicht erheben. Die Nutzer halten sich naturgemäß bedeckt. Radarwarner, die auch in vielen Navigationsgeräten verbaut sind, fallen nicht unter das neue Gesetz. Zumindest noch nicht. Denn während in Tschechien Laserblocker und Radarwarner erlaubt sind, ist in der Schweiz bereits beides verboten.