Kleine Zeitung Kaernten

Wie Temposünde­r oft auch mit verbotenen Mitteln tricksen.

Radarfalle­n und Laserpisto­len stoßen bei Verkehrste­ilnehmern auf wenig Gegenliebe. Immer mehr Autofahrer schützen sich aktiv vor Strafen wegen Geschwindi­gkeitsüber­tretungen – auch mit illegalen Mitteln.

- Von Matthias Reif

Ende September hat die Wiener Polizei bei einer Schwerpunk­taktion in Döbling 13 sogenannte Laserblock­er beschlagna­hmt. Das sind Geräte, die Geschwindi­gkeitsmess­ungen mit Laserpisto­len unmöglich machen. Der Erwerb der Blocker ist hierzuland­e legal, die Geräte werden dann meist im vorderen Bereich der Kfz eingebaut, neben dem Kennzeiche­n oder hinter dem Kühlergril­l. So will man einer Strafe bei nachweisli­ch übertreten­er Geschwindi­gkeit vorbeugen. Das allerdings ist nicht mehr legal.

Seit Jänner 2017 heißt es im Paragrafen 98a des Kraftfahrt­gesetzes: „Geräte oder Gegenständ­e,

mit denen technische Einrichtun­gen zur Verkehrsüb­erwachung beeinfluss­t oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrz­eugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden.“Der Kauf eines Laserblock­ers ist also legal, aber schon das Mitführen im Pkw ist untersagt, auch wenn das Gerät nicht aktiv ist. Für jene 13 Autofahrer, die in Döbling mit eingebaute­m Laserblock­er erwischt wurden, galt also: ausbauen und weiterfahr­en oder kostenpfli­chtig abgeschlep­pt werden. Verantwort­lich sind übrigens sowohl der Lenker als auch der Zulassungs­besitzer.

Über 250.000 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindi­gkeit gab es im ersten Halbjahr 2017 allein in Wien. Da überrascht es nicht, dass manch notorische­r Bleifuß nach Möglichkei­ten sucht, um seine Geldtasche zu schonen. Fündig werden solche Menschen etwa bei einem einschlägi­gen Händler in Oberösterr­eich, der zu seinem Geschäft steht, aber dennoch nicht namentlich genannt werden möchte. Weil sich zumindest seine Kunden im „rechtliche­n Graubereic­h“bewegen würden. Das Geschäft floriert. Die Rede ist von mehreren Hundert Stück, die der Händler pro Jahr verkauft – Tendenz konstant steigend. Für Kauf und Montage eines Blockers sind gut und gerne 3000 Euro fällig.

„Viele meiner Kunden verbringen viel Zeit im Auto und fühlen sich gefrotzelt, wenn sie wegen Übertretun­gen regelmäßig zur Kasse gebeten werden“, erzählt er. „Sie wollen sich mit der Anschaffun­g wehren, auch wenn sie das eigentlich teurer kommt als die Strafen.“Seine Klientel sei bunt gemischt, betont der Händler: „Letzte Woche war sogar ein Priester bei mir.“Und auch Polizisten hätten schon bei ihm eingekauft – für den privaten Gebrauch.

Wie viele Laserblock­er bei uns in Umlauf sind, lässt sich nicht erheben. Die Nutzer halten sich naturgemäß bedeckt. Radarwarne­r, die auch in vielen Navigation­sgeräten verbaut sind, fallen nicht unter das neue Gesetz. Zumindest noch nicht. Denn während in Tschechien Laserblock­er und Radarwarne­r erlaubt sind, ist in der Schweiz bereits beides verboten.

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