Disco-Schläger, der einem Familienvater in Kühnsdorf tödliche Verletzungen zufügte, war auf der Flucht vor der Justiz.
Jener 26-Jährige, der Familienvater in Kühnsdorf so schwer attackierte, dass dieser an den Folgen starb, wurde im April zu unbedingter Haft verurteilt. Diese trat er aber nie an: Er tauchte in Mittelamerika unter.
Tragischer Hintergrund zur Gewalttat in einer Kühnsdorfer Diskothek: Jener 26Jährige, der am 23. September einen Familienvater attackiert und tödlich verletzt hat, hätte im Gefängnis sein müssen.
Der gebürtige Wiener war im April wegen schwerer Körperverletzung zu 14 Monaten Haft, drei davon unbedingt, verurteilt worden. Spätestens Ende Juni der Selbstständige seine Haft antreten müssen. Tat er allerdings nicht. „Er ist untergetaucht“, sagt Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichtes (LG) Klagenfurt. Die Polizei wurde beauftragt, den Aufenthaltsort des Verurteilten zu ermitteln. Ohne Erfolg. Warum, weiß Hans Gradischnig, der jetzige Anwalt des 26-Jährigen. Sein Mandant sei nach dem Urteil nach Belize in Mittelamerika gereist und habe versucht, im Investmentbereich tätig zu sein, so Gradischnig. „Er wusste nicht, wann sein Haftantritt sei, und war nicht untergetaucht.“
Er blieb verschwunden – bis zum Nachmittag des 23. Septembers. Rund zwölf Stunden nachdem er in der Disco nach einem Streit um Trinkgeld vier Männer attackiert hatte, wurde der Täter in Moosburg verhaftet. Bei dem Angriff erlitt ein Mann (41) so schwere Verletzungen, dass er wenige Tage dahätte
nach im Klinikum Klagenfurt verstorben ist.
Sein Angreifer ist ein notorischer Gewalttäter: Der 26-Jährige hat vier Vorstrafen, drei wegen Gewaltdelikten. Wenige Monate vor seiner Verurteilung im Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung, stand der Mann in Wien vor Gericht. Dort wurde er im November 2016 zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Angeklagt wegen einer Attacke auf Polizisten in Wien sowie wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt in Klagenfurt.
Im März dieses Jahres wurde der 26-Jährige erneut auffällig. In dem Fall wird wegen „leichter“Körperverletzung ermittelt. Nun gemeinsam wegen der Gewalttat in Kühnsdorf. „Es besteht der Verdacht der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“, sagt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Große Bedeutung kommt dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen zu: Er muss klären, was letztlich zum Tod des 41-Jährigen geführt hat und ob die Schläge des 26-Jährigen in einem ursächlichen Zusammenhang damit stehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.