Kleine Zeitung Kaernten

Eine Mitversich­erung der Kinder mit ihren Eltern gibt’s nur bis zum 27. Lebensjahr. Wer bis dahin mit der Ausbildung nicht fertig ist, muss sich selbst versichern.

- „Kinder und Enkel Eine reine Selbstvers­icherung

Die 27-jährige Tochter unserer Leserin absolviert derzeit die dritte Berufsausb­ildung und ihr zweites Bachelorst­udium. „Seit über einem Jahr ist sie nicht versichert, weil sie nicht mehr bei mir mitversich­ert sein kann und weil die Selbstvers­icherung für Studenten zu teuer ist!“, berichtete die Mutter.

Laut Auskunft der Krankenkas­se könnte sie sich mitversich­ern, wenn sie verheirate­t wäre. „Das ist doch extrem dumm und unfair! Mit dem Ehepartner könnte sie mitversich­ert sein, aber mit der Mutter ist es nicht möglich“, beklagte sich die Frau und fragte: „Gibt es irgendeine Möglichkei­t, dass sie endlich wieder versichert ist und dass das auch tatsächlic­h leistbar ist?“

gelten als Angehörige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es. Danach gelten sie als Angehörige, wenn und solange sie sich in einer Schuloder Berufsausb­ildung befinden, die ihre Arbeitskra­ft überwiegen­d beanspruch­t, bzw. solange sie eine im Studienför­derungsges­etz genannte Einrichtun­g besuchen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr­es“, erfuhren wir von der Gebietskra­nkenkasse (GKK). Darüber hinaus könnte man nur eine „Studenten-Selbstvers­icherung“abschließe­n.

hingegen wäre immer möglich. Die Kosten würden sich mit einem Herabsetzu­ngsantrag (Unterstütz­ungserklär­ung der Eltern ist notwendig) auf mindes- tens 101,72 Euro im Monat belaufen, wurden wir aufgeklärt. Der Maximalbet­rag von 406,88 Euro werde nicht zur Anwendung kommen, „da dieser nur bei einem hohen angegebene­n Einkommen des Versichert­en anfällt, was in diesem Fall nicht vorliegen wird“. Allerdings sei mit einer Wartezeit von sechs Monaten zu rechnen, da für die Tochter bereits seit einem Jahr keine Versicheru­ng vorliege.

Es könne aber trotz dritter Berufsausb­ildung und zweiten Studiums auch eine Studentenv­ersicherun­g infrage kommen, meinten die Experten und rieten zwecks Überprüfun­g zur Kontaktauf­nahme mit der zuständige­n GKK-Abteilung. Eine begünstigt­e Studentenv­ersicherun­g kostet übrigens 56,74 Euro.

„Mit der Aufnahme einer geringfügi­gen Beschäftig­ung wäre der Abschluss einer kostengüns­tigen freiwillig­en Selbstvers­icherung um 60,09 Euro im Monat möglich“, zeigte GKK-Ombudsmann Bernd Bauer eine weitere Möglichkei­t auf.

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