Weinstein: Polizei ermittelt
Neue Berichte über Missbrauch. Auch Tarantino sah weg.
Anfang Oktober wurde der Missbrauchsskandal um Hollywood-Mogul Harvey Weinstein bekannt, nun ermittelt auch die Polizei. Ein mögliches Opfer sei bereits befragt worden. Um wen es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Der „Los Angeles Times“zufolge soll es sich um eine Schauspielerin aus Italien handeln.
Die Frau, die auch als Model arbeitet, soll angegeben haben, 2013 in einem Hotel in Beverly Hills vergewaltigt worden zu sein. Weinstein sei nach Mitternacht unangekündigt in ihrem Zimmer erschienen. Er sei „sehr aggressiv“geworden, habe sie ins Badezimmer gezogen und dort ver- gewaltigt. „Als er ging, hat er so getan, als sei nichts passiert“, schilderte die Frau. Sie will anonym bleiben. Weinsteins Sprecherin Sallie Hofmeister sagte, er weise „Vorwürfe von nicht einvernehmlichem Sex“zurück. „Ich wusste, er hat einige dieser Dinge getan“, sagte indes Quentin Tarantino der „New York Times“. Der Regisseur wirft sich selbst vor, nicht früher reagiert zu haben.
Und auch Schauspielerin Lupita Nyong’o gab an, von Weinstein sexuell belästigt worden zu sein. Mehr als 40 Frauen haben in den vergangenen Tagen Vorwürfe gegen den Film-Boss erhoben.
Vor Gericht in Wien stand gestern ein Ex-Pfadfinderführer (53) für Burschen (13 bis 16) wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Er wurde aus formalen Gründen freigesprochen.
Er soll ab Dezember 1994 sexuelle Handlungen an einem 13jährigen Schützling vorgenommen zu haben. Bis zu dessen 14. Geburtstag soll es in der Wohnung des Mannes zu neun Übergriffen gekommen sein. Laut dem Betroffenen kam es bis 1998 sogar 40 Mal zu Intimitäten. Nachdem sich der heute 36-jährige Ex-Pfadfinder zur Anzeige entschloss, wurde das Verfahren zunächst wegen Verjährung eingestellt, später aber fortgesetzt: Laut einer Sachverständigen leide der Mann an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die einer Körperverletzung gleichkomme.
Doch die Verhandlung ergab, dass nicht mehr feststellbar sei, ob die Erlebnisse als 14-Jähriger ursächlich für die Traumatisierung seien. Freispruch daher wegen „Verjährung“und im Zweifel, rechtskräftig.
Im Verfahren sorgte der Angeklagte für Aufruhr: Er habe es als seine Aufgabe betrachtet, die Gruppe an das Thema Sex heranzuführen. Er soll seinen Schützlingen auf Lagern Gespräche über Sex, Massagen und Anleitungen zur Selbstbefriedigung angeboten haben. Er gehört weiterhin der Pfadfindergruppe an und fährt mit auf Lager. 2016 soll er einen unmündigen Buben belästigt haben. Ermittlungen wurden eingestellt.