Kleine Zeitung Kaernten

Wohnbauför­derung neu: Was sich ab 2018 ändert im Überblick. Wohnen soll dadurch generell „leistbarer“werden.

Mit neuem Gesetz werden die Auflagen entschärft und die Einkommens­grenzen für die Förderungs­werber angehoben.

- Von Robert Benedikt

Am 1. Jänner 2018 tritt das neue Kärntner Wohnbauför­derungsges­etz in Kraft. Ziel ist es, für die Kärntner Bevölkerun­g qualitativ hochwertig­es und leistbares Wohnen sicherzust­ellen. Die Wohnbauför­derung wurde an die heutigen Anforderun­gen des Wohnens und individuel­le Bedürfniss­e angepasst. Geschaffen wird ein vielfältig­es Angebot von der Beratung über den Neubau bis zur Sanierung von Gebäuden.

Die energetisc­hen Mindestanf­orderungen wurden wesentlich entschärft und an die Erforderni­sse der Baubewilli­gung angepasst. Zu beachten ist, dass die Verwendung fossiler Brenn- wie Öl, Kohle und Strom weiterhin nicht zulässig ist und auch bei der Förderung der umfassende­n energetisc­hen Sanierung ausgeschlo­ssen ist.

Die neue Wohnbauför­derung umfasst unter anderem den Bau von Eigenheime­n und den Kauf von Eigentumsw­ohnungen, die Schaffung von Wohnraum durch Umbau bestehende­r Bausubstan­z und barrierefr­eie Maßnahmen in Eigenheime­n. Auch Klimaschut­zmaßnahmen im Sinne des Energiemas­terplans werden unterstütz­t.

Neben der finanziell­en Förderung ist der Einsatz von Sanierungs­coaches vorgesehen, die den Bauherren bei der Planung einer energetisc­hen Sanierung zur Seite stehen. Begleitend­e Beratungsp­rogramme kommen bei der Entwicklun­g von Wohnquarti­eren, Aktivierun­g von Leerstände­n und der Saniestoff­e,

rungsarbei­ten im mehrgescho­ßigen Wohnbau zum Einsatz.

Die Einkommens­grenzen für die Wohnbauför­derung für ein Eigenheim oder eine geförderte Mietwohnun­g wurden bereits am 1. Juni dieses Jahres angehoben. Sie betragen jetzt 38.000 Euro (pro Jahr) für Ein-Personen-Haushalte und wurden für Zwei-Personen-Haushalte auf 55.000 Euro gesteigert. 6.000 Euro werden für jede weitere Person berechnet. Damit sollen mehr Menschen anspruchsb­erechtigt werden.

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FOTOLIA Die Einkommens­grenzen für die Wohnbauför­derung wurden angehoben, damit sie mehr genützt werden kann

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