Staatsanwaltschaft Klagenfurt sieht sich heftigen Vorwürfen in der Causa Hypo ausgesetzt. Wurden die Ermittler behindert?
Hat die StA Klagenfurt die Aufklärung in der Hypo-Causa verschleppt und die Ermittler in ihrer Arbeit behindert?
Die Rechercheplattform „Addendum“berichtet über angebliche Versäumnisse und Nachlässigkeiten der Klagenfurter Staatsanwaltschaft in der Hypo-Causa. So sollen in mehreren Fällen Hinweisen nicht nachgegangen oder Angebote zur Kooperation ausgeschlagen worden sein. Bei Hinweisen auf Geldwäsche verhielt sich die Staatsanwaltschaft „kurios“, heißt es. So soll ein 2000 Seiten starker forensischer Bericht zu HypoAktivitäten in Liechtenstein jahrelang im Keller der FMA Liechtenstein „versandet“sein. Den Gesamtbericht haben die österreichischen Ermittler bis heute nicht. „Die Staatsanwaltschaft verhindert seit Anfang 2017, dass ihn die Ermittler bekommen.“
Obwohl auch die Niederlande Schauplatz von dubiosen Hypo-Geschäften waren, wurde kein Rechtshilfeersuchen gestellt und damit auf Unterlagen verzichtet. „Anders als aktiv“reagierte die Staatsanwaltschaft auf die Frage, ob sich Bankmanager bereichert hätten. „Schon zu Beginn der Ermittlungen der Soko Hypo waren Hinweise aufgetaucht, die ermittelnden Beamten sehr untersuchungswürdig erschienen.“Laut Bernhard Gaber, Leiter der Soko Hypo, wollte man diesen Spuren im Ausland nachgehen, doch einen Auftrag der StA bekamen die Ermittler nicht, auch keine Unterstützung bei Ersuchen um Rechtshilfe im Ausland.
In Zürich wurde ein Geldwäscheverdacht geäußert und eine Kontosperre angeboten, doch die StA Klagenfurt nahm von einem Ersuchen um Sperre des Kontos Abstand. „Eine bemerkenswerte Reaktion“, heißt es in dem Bericht. Die Staatsanwaltschaft Zürich zeigte sich kooperativ und wollte Unterlagen zur Verfügung stellen – Interesse gab es daran offenbar nicht. Die StA habe in dokumentierten Fällen „kein Interesse an zusätzlichen Informationen über den möglichen Verbleib von Geldern aus dem Umfeld der von ihr geführten Verfahren“gezeigt. StA-Sprecherin
Tina Frimmel-Hesse weist die von Addendum geäußerten Vorwürfe zurück. Man habe etwa im Fall des LiechtensteinBerichts den Anregungen der Soko ordnungsgemäß entsprochen. Auskunftsersuchen im Ausland könnten nur bei hinreichendem Tatverdacht gestellt werden. Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft wolle gewisse Vorkommnisse „nicht wissen“, sei falsch, sagt Frimmel-Hesse. „Bei entsprechender Verdachtslage muss von der Polizei oder der Soko ein Anlassbericht erstellt werden, unabhängig von Anordnungen der Staatsanwaltschaft“, spielt sie den Ball zurück.