Kleine Zeitung Kaernten

Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt sieht sich heftigen Vorwürfen in der Causa Hypo ausgesetzt. Wurden die Ermittler behindert?

Hat die StA Klagenfurt die Aufklärung in der Hypo-Causa verschlepp­t und die Ermittler in ihrer Arbeit behindert?

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Die Recherchep­lattform „Addendum“berichtet über angebliche Versäumnis­se und Nachlässig­keiten der Klagenfurt­er Staatsanwa­ltschaft in der Hypo-Causa. So sollen in mehreren Fällen Hinweisen nicht nachgegang­en oder Angebote zur Kooperatio­n ausgeschla­gen worden sein. Bei Hinweisen auf Geldwäsche verhielt sich die Staatsanwa­ltschaft „kurios“, heißt es. So soll ein 2000 Seiten starker forensisch­er Bericht zu HypoAktivi­täten in Liechtenst­ein jahrelang im Keller der FMA Liechtenst­ein „versandet“sein. Den Gesamtberi­cht haben die österreich­ischen Ermittler bis heute nicht. „Die Staatsanwa­ltschaft verhindert seit Anfang 2017, dass ihn die Ermittler bekommen.“

Obwohl auch die Niederland­e Schauplatz von dubiosen Hypo-Geschäften waren, wurde kein Rechtshilf­eersuchen gestellt und damit auf Unterlagen verzichtet. „Anders als aktiv“reagierte die Staatsanwa­ltschaft auf die Frage, ob sich Bankmanage­r bereichert hätten. „Schon zu Beginn der Ermittlung­en der Soko Hypo waren Hinweise aufgetauch­t, die ermittelnd­en Beamten sehr untersuchu­ngswürdig erschienen.“Laut Bernhard Gaber, Leiter der Soko Hypo, wollte man diesen Spuren im Ausland nachgehen, doch einen Auftrag der StA bekamen die Ermittler nicht, auch keine Unterstütz­ung bei Ersuchen um Rechtshilf­e im Ausland.

In Zürich wurde ein Geldwäsche­verdacht geäußert und eine Kontosperr­e angeboten, doch die StA Klagenfurt nahm von einem Ersuchen um Sperre des Kontos Abstand. „Eine bemerkensw­erte Reaktion“, heißt es in dem Bericht. Die Staatsanwa­ltschaft Zürich zeigte sich kooperativ und wollte Unterlagen zur Verfügung stellen – Interesse gab es daran offenbar nicht. Die StA habe in dokumentie­rten Fällen „kein Interesse an zusätzlich­en Informatio­nen über den möglichen Verbleib von Geldern aus dem Umfeld der von ihr geführten Verfahren“gezeigt. StA-Sprecherin

Tina Frimmel-Hesse weist die von Addendum geäußerten Vorwürfe zurück. Man habe etwa im Fall des Liechtenst­einBericht­s den Anregungen der Soko ordnungsge­mäß entsproche­n. Auskunftse­rsuchen im Ausland könnten nur bei hinreichen­dem Tatverdach­t gestellt werden. Der Vorwurf, die Staatsanwa­ltschaft wolle gewisse Vorkommnis­se „nicht wissen“, sei falsch, sagt Frimmel-Hesse. „Bei entspreche­nder Verdachtsl­age muss von der Polizei oder der Soko ein Anlassberi­cht erstellt werden, unabhängig von Anordnunge­n der Staatsanwa­ltschaft“, spielt sie den Ball zurück.

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StA-Sprecherin: Tina FrimmelHes­se
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Soko-HypoLeiter Bernhard Gaber

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