Wie ein zarter Schleier
hat 2008 die UNBehindertenrechtskonvention unterzeichnet, die in Artikel 24 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung festschreibt. In Ziffer (1) von Artikel 24 ist das genau definiert: „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen…“. Natürlich ist mir klar, dass es Eltern gibt, die für ihre Kinder den Besuch einer Sonderschule in Erwägung ziehen. Für spezielle Situationen wird es auch spezielle Lösungen geben (müssen). Ziel soll es jedoch sein, in einer offenen Gesellschaft aufwachsen zu können, die niemanden auf ein Nebengleis stellt – in einer inklusiven Gesellschaft eben. mord, mit Frau Merkel wiederum in eine Koalition zu gehen. Beachtenswert dabei ist die Aussage eines deutschen SPDVizechefs, er begründet seine Ablehnung einer großen Koalition mit dem abschreckenden Beispiel Österreichs! Auch wenn Frau Merkel unverantwortlich gehandelt und EU-Gesetze außer Kraft gesetzt hat, war sie für die EU und den Euro ein Garant für den inneren Frieden und natürlich die am sichersten sprudelnde Geldquelle. Nach der Abwahl der deutschen Volksparteien und dem Machtverlust von Frau Merkel werden die Anliegen des Herrn Juncker wohl nur fromme Wünsche an das Christkind bleiben, und während manche deutschen Volksvertreter das Chaos nach der Wahl kleinzureden versuchen, senkt sich des Volkes Daumen weiter ab!