Kleine Zeitung Kaernten

Arbeitszei­t: Die Pläne von ÖVP und FPÖ

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Stärkung der Betriebseb­ene: Betriebe sollen im Einvernehm­en mit dem Betriebsra­t bzw. wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehm­er (Einzelvere­inbarung), mehr Möglichkei­ten zur Gestaltung flexibler Arbeitszei­ten erhalten.

Anhebung der täglichen Höchstgren­ze der Arbeitszei­t auf zwölf Stunden sowie der wöchentlic­hen Höchstgren­ze der Arbeitszei­t auf 60 Stunden (§ 9 AZG; bei gleichblei­bendem Regelungsr­egime der Zuschläge).

Anhebung der täglichen Arbeitszei­thöchstgre­nze bei Gleitzeit auf zwölf Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichblei­bendem Regelungsr­egime. Nicht übertragba­re Gleitstund­en werden am Ende der Gleitzeitp­erioder wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbaru­ng) vergütet.

Ausnahmemö­glichkeit von der Wochenend- und Feiertagsr­uhe auch auf Betriebseb­ene maximal vier Mal im Jahr.

Mehrmalige Übertragun­gsmöglichk­eit von Zeitguthab­en und Zeitschuld­en in den jeweils nächsten Durchrechn­ungszeitra­um durch Kollektivv­ertrag.

Erweiterun­g der Arbeitszei­tspielräum­e zur Saisonverl­ängerung in Saisonbran­chen, zum Beispiel Tourismus.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus (z. B. Hotellerie/Gastronomi­e) von elf auf acht Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten (bei gleichblei­bendem Regelungsr­egime der Zuschläge).

macht auf individuel­le, einzelvert­ragliche Ebene wird der einzelne Beschäftig­te der Machtposit­ion seines Arbeitgebe­rs ausgeliefe­rt.“Aus der Praxis wisse man, „dass massive Ausweitung­en von Höchstarbe­itszeiten meist mit dem Verlust von Überstunde­nzuschläge­n verbunden sind“.

Helmut Hofer, Ökonom am Institut für Höhere Studien (IHS), sieht das Thema einer Flexibilis­ierung der Arbeitszei­ten „eher positiv“. Auch die stärkere Akzentuier­ung von Vereinbaru­ngen auf Betriebseb­ene halte er für sinnvoll, „freilich darf das nicht heißen, dass die Kollektivv­erträge ausgehebel­t werden“. Bisher liege nicht mehr als eine „politische Willenserk­lärung vor“, viele Details, auch juristisch­er Natur, seien offen, etwa was künftig unter Normalarbe­itszeit fällt und wie es dann ganz konkret mit Zuschlägen aussehe. Er bedaure es sehr, „dass sich die Sozialpart­ner vor einem halben Jahr nicht einigen konnten, denn ich bin skeptisch, ob es die Regierung ganz alleine besser umsetzt“.

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APA Tourismus-Obfrau Petra NockerSchw­arzenbache­r
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