Kleine Zeitung Kaernten

Tat als „Akt der Selbstjust­iz“

Wiener, der wegen Delogierun­g Wohnung sprengte, wurde nun zu lebenslang­er Haft verurteilt.

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Die Staatsanwa­ltschaft sprach von einem „Racheakt“: Am Wiener Straflande­sgericht musste sich gestern jener 56-jährige Mann verantwort­en, der vor fast einem Jahr seine Wohnung in der Hernalser Hauptstraß­e wegen einer Delogierun­g vorsätzlic­h in die Luft gesprengt haben soll. Bei der Explosion kam der 64 Jahre alte Hausverwal­ter ums Leben. Die Anklage lautete auf Mord und, bezogen auf die zum Explosions­zeitpunkt im Haus befindlich­en Personen, 23-fachen Mordversuc­h. Am späten Nachmittag folgte gestern das Urteil: Die Geschworen­en folgten der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­en den Beschuldig­ten zu lebenslang­er Haft.

Zur Delogierun­g des Angeklagte­n war es gekommen, weil er dem Hausverwal­ter, einem Rechtsanwa­lt, seit Längerem keine Miete gezahlt hatte und auf Mahnschrei­ben nicht reagierte. Am 26. Jänner 2017 sollte die Wohnung deswegen geräumt werden: An diesem Montagmorg­en um 7.30 Uhr erschienen der Hausverwal­ter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvo­llzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter vor der Tür. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil der Bewoh- ner nicht öffnete, kam es zur Explosion. Ein Gas-Luft-Gemisch hatte sich entzündet und schleudert­e die Wohnungstü­r auf die davor befindlich­en Personen. Der Hausverwal­ter starb, zwei Personen wurden schwer verletzt.

Am letzten Verhandlun­gstag wurde der Angeklagte, der von einem Unfall sprach, von einem Mithäftlin­g schwer belastet: Ihm habe der 56-Jährige gestanden, dass er, als es an seiner Tür klopfte, den Gashahn in der Küche aufgedreht habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. „Er sagte, ,und dann hab ich sie hochgejagt‘“, berichtete der 39jährige Häftling. Der Angeklagte, bei dem Gerichtsps­ychiater Karl Dantendorf­er eine Persönlich­keitsstöru­ng ortet, soll zudem die Staatsanwä­ltin und einen Justizwach­ebeamten bedroht haben.

In ihrem Urteil sprach Richterin Andrea Wolfrum gestern von einem „Akt der Selbstjust­iz“und einem „ichbezogen­en“Angeklagte­n, der vor Gericht eine große Gleichgült­igkeit gegenüber den Opfern gezeigt habe. Der 56-jährige Beschuldig­te meldete Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräf­tig.

Er sagte: „Und dann hab ich sie hochgejagt.“

Mithäftlin­g belastete den Angeklagte­n schwer

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