Tat als „Akt der Selbstjustiz“
Wiener, der wegen Delogierung Wohnung sprengte, wurde nun zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Racheakt“: Am Wiener Straflandesgericht musste sich gestern jener 56-jährige Mann verantworten, der vor fast einem Jahr seine Wohnung in der Hernalser Hauptstraße wegen einer Delogierung vorsätzlich in die Luft gesprengt haben soll. Bei der Explosion kam der 64 Jahre alte Hausverwalter ums Leben. Die Anklage lautete auf Mord und, bezogen auf die zum Explosionszeitpunkt im Haus befindlichen Personen, 23-fachen Mordversuch. Am späten Nachmittag folgte gestern das Urteil: Die Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft und verurteilten den Beschuldigten zu lebenslanger Haft.
Zur Delogierung des Angeklagten war es gekommen, weil er dem Hausverwalter, einem Rechtsanwalt, seit Längerem keine Miete gezahlt hatte und auf Mahnschreiben nicht reagierte. Am 26. Jänner 2017 sollte die Wohnung deswegen geräumt werden: An diesem Montagmorgen um 7.30 Uhr erschienen der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter vor der Tür. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil der Bewoh- ner nicht öffnete, kam es zur Explosion. Ein Gas-Luft-Gemisch hatte sich entzündet und schleuderte die Wohnungstür auf die davor befindlichen Personen. Der Hausverwalter starb, zwei Personen wurden schwer verletzt.
Am letzten Verhandlungstag wurde der Angeklagte, der von einem Unfall sprach, von einem Mithäftling schwer belastet: Ihm habe der 56-Jährige gestanden, dass er, als es an seiner Tür klopfte, den Gashahn in der Küche aufgedreht habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. „Er sagte, ,und dann hab ich sie hochgejagt‘“, berichtete der 39jährige Häftling. Der Angeklagte, bei dem Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer eine Persönlichkeitsstörung ortet, soll zudem die Staatsanwältin und einen Justizwachebeamten bedroht haben.
In ihrem Urteil sprach Richterin Andrea Wolfrum gestern von einem „Akt der Selbstjustiz“und einem „ichbezogenen“Angeklagten, der vor Gericht eine große Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern gezeigt habe. Der 56-jährige Beschuldigte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Er sagte: „Und dann hab ich sie hochgejagt.“
Mithäftling belastete den Angeklagten schwer