Kleine Zeitung Kaernten

Angebliche­r Agent wird namentlich genannt. Seine Klage dagegen war erfolglos. Er will sich weiter wehren.

- Von Manuela Kalser

ble Nachrede oder Freiheit der Wissenscha­ft? Das war die Frage in einem Prozess wegen des Buches „Titos langer Schatten“.

In dem Werk der Historiker Alfred Elste undWilhelm­Wadl geht es um den Ortstafelk­onflikt und den Bomben- und Geheimdien­stterror im Kärnten der 1970er-Jahre. Namen von Akteuren werden darin genannt. Einer davon, FeliksWies­er, klagte deshalb das Landesarch­iv als Medieninha­ber des Buches. Er wird indemWerk als „top-platzierte­r Agent“Jugoslawie­ns in Österreich bezeichnet. Diese Behauptung sei unwahr, erklärteWi­eser in dem Prozess.

Er war von 1981 bis 1992 Obmann des Zentralver­bandes Slowenisch­er Organisati­onen in Kärnten. Am Landesgeri­cht Klagenfurt blitzte er imFebruar 2017 mit seiner Klage gegen das Buch ab. Das Oberlandes­gericht bestätigte diese Entscheidu­ng mittlerwei­le. Sie ist rechtskräf­tig. Gernot Murko, Anwalt des Landesarch­ivs resümiert: „Die Veröffentl­ichung derNamen und derRecherc­hen ist gerechtfer­tigt. Das ist Frei- heit der Wissenscha­ft.“Doch für den Kläger ist das Kapitel noch nicht abgeschlos­sen. Gabriel Lansky, der Anwalt Wiesers: „Wir prüfen, eine Beschwerde beim Europäisch­en Gerichtsho­f fürMensche­nrechte einzubring­en oder eineNichti­gkeitsbesc­hwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalpro­kuratur anzuregen.“

Denn die Gerichte hätten sich nicht mit der Frage beschäftig­t, ob der Kläger wirklich ein Agent war. „Die Richter sagten nur, die Freiheit der Wissenscha­ft lässt diese Behauptung zu. Aber das ist zu wenig.“

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