Angeblicher Agent wird namentlich genannt. Seine Klage dagegen war erfolglos. Er will sich weiter wehren.
ble Nachrede oder Freiheit der Wissenschaft? Das war die Frage in einem Prozess wegen des Buches „Titos langer Schatten“.
In dem Werk der Historiker Alfred Elste undWilhelmWadl geht es um den Ortstafelkonflikt und den Bomben- und Geheimdienstterror im Kärnten der 1970er-Jahre. Namen von Akteuren werden darin genannt. Einer davon, FeliksWieser, klagte deshalb das Landesarchiv als Medieninhaber des Buches. Er wird indemWerk als „top-platzierter Agent“Jugoslawiens in Österreich bezeichnet. Diese Behauptung sei unwahr, erklärteWieser in dem Prozess.
Er war von 1981 bis 1992 Obmann des Zentralverbandes Slowenischer Organisationen in Kärnten. Am Landesgericht Klagenfurt blitzte er imFebruar 2017 mit seiner Klage gegen das Buch ab. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung mittlerweile. Sie ist rechtskräftig. Gernot Murko, Anwalt des Landesarchivs resümiert: „Die Veröffentlichung derNamen und derRecherchen ist gerechtfertigt. Das ist Frei- heit der Wissenschaft.“Doch für den Kläger ist das Kapitel noch nicht abgeschlossen. Gabriel Lansky, der Anwalt Wiesers: „Wir prüfen, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte einzubringen oder eineNichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokuratur anzuregen.“
Denn die Gerichte hätten sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob der Kläger wirklich ein Agent war. „Die Richter sagten nur, die Freiheit der Wissenschaft lässt diese Behauptung zu. Aber das ist zu wenig.“