Haftstrafe nach Tritt
Eine Schülerin (15) stand gestern vor Gericht, weil sie einen Bub durch einen Tritt so schwer verletzt hatte, dass er operiert werden musste. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft.
Eine Schülerin (15) stand gestern vor Gericht, weil sie einen Bub durch einen Tritt so schwer verletzt hatte, dass er operiert werden musste. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft.