Österreichweit sind die Wohnungsmieten laut AK zwischen den Jahren 2008 und 2016 überproportional um 35 Prozent gestiegen.
Hohe Mieten, befristete Mietverträge und das Mietrecht entzweien die Arbeiterkammer und die Interessenvertretung der Vermieter.
Besonders für junge Menschen, Familien und Wohnungssuchende wird es immer schwieriger, ein Dach über dem Kopf zu finanzieren“: Das beklagt AK-Präsident Rudolf Kaske in einer aktuellen Aussendung. Denn: Zwischen 2008 und 2016 sind in Österreich die privaten Hauptmietzinse von Neuvermietungen um 35 Prozent in die Höhe geschnellt. Dieser Anstieg ist laut einer neuen AK-Mietenstudie unverhältnismäßig zur Lohnentwicklung von plus 22 Prozent und der allgemeinen Teuerung von plus 14 Prozent. Auch die Betriebskosten seien im achtjährigen Vergleich im Ausmaß der Inflation gestiegen.
„Was es jedenfalls braucht, ist ein neues, einfaches Mietrechtsgesetz mit tauglichen Mietobergrenzen und mehr leistbare Wohnungen“, fordert Kaske. Dass das Mietrecht in der derzeitigen Form nicht mehr zeitgemäß ist, wird auch von der Interessenvertretung der Vermieter bestätigt. „Jedoch muss ein neues Mietrechtsgesetz auch berücksichtigen, dass in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, den Mietern ein gewisser Min- deststandard bei den Wohnungen geboten werden muss, den private Vermieter erfüllen müssen, weil die Wohnungen sonst nicht vermietet werden könnten – und der kostet auch mehr“, entgegnet Günter Moser vom Österreichischen Vermieter Schutz Verband. Auch die ge- samte Mietpreisentwicklung will Moser nicht unkommentiert lassen: „Diese ist natürlich auf steigende Kosten für Grundstücke, zunehmende Baukosten sowie auch auf die enorm steigenden Betriebskosten wie Kanalgebühren, Wassergebühren, Müllentsorgung oder Hausbetreuung zurückzuführen“, rechnet er vor.
Die Befristung der Mietverträge sehen Kaske und Moser ebenfalls unterschiedlich. Der AK-Präsident kritisiert, dass rund zwei von drei neuen privaten Mietverträgen befristet sind, im Schnitt auf fünf Jahre. Befristungen müssten für die AK – außer bei Eigenbedarf der Vermieter – gestrichen werden. Für Moser hingegen ist es nachvollziehbar, dass jeder Vermieter vor unbefristeten Mietverhältnissen zurückschreckt. „Denn nach derzeitiger Rechtslage ist ein unbefristetes Mietverhältnis eine Enteignung, da in die unbefristeten Mietverhältnisse ein Eintrittsrecht für Kinder, Enkelkinder, Urenkel besteht. Gerade auch in diesem Punkt müsste das Mietrechtsgesetz Klarheit schaffen und eine Enteignung ausschließen.“
Auch den von der AK geforderten Mietobergrenzen kann Moser nichts abgewinnen: „Leistbare Wohnungen zu schaffen, kann nicht durch diktierte Preise geschaffen werden, sondern durch einen gesunden Wettbewerb mit fairen Bedingungen für alle Beteiligten. Den Denkzettel zum Artikel finden Sie auf Seite 9