„Sie stand immer wieder vor der Tür“
20-Jähriger wegen Kindesentziehung vor Gericht.
Wegen Diebstahls, Betrugs, Sachbeschädigung und Kindesentziehung musste sich ein Klagenfurter (20) gestern vor Gericht verantworten. Zu den ersten drei Anklagepunkten zeigte er sich geständig und reuig. Von der Kindesentziehung distanzierte er sich. Die 13-Jährige habe ihn am Bahnhof angesprochen, erklärte er Richter Michael Schofnegger. „Sie hat erzählt, dass sie auf der Straße schläft. Ich habe gesagt, sie kann zu mir kommen.“Erst später habe er erfahren, dass das Mädchen in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht war. „Sie ist aber immer wieder vor meiner Türe gestanden. Sie hat gesagt, dass sie die Betreuer schlagen“, beteuert er, „ich wusste nicht, dass das gelogen war“.
„Stress pur sei das gewesen“, sagt der junge Mann, dem keine sexuelle Beziehung mit der 13-Jährigen vorgeworfen wird. „Sie sind nicht der Einzige, der heute wegen ihr hier sitzt“, sagt der Richter. Den „Tatbestand der Kindesentziehung“sieht er „nur rudimentär als erfüllt“. Er verurteilt den Mann zu fünf Monaten bedingter Haft. Mildernd wertet er, dass er unter 21 und reuig ist und dass ein Teil der Beute sichergestellt wurde. Der Klagenfurter, der „einen Kurs beim AMS“macht und die Adresse einer Notunterkunft angibt, erhält Bewährungshilfe. „Danke“sagt er, als ihm sein Verteidiger erklärt, dass „bedingt“bedeutet, dass er „nicht in den Häfen“muss. Das Urteil ist rechtskräftig.