Kleine Zeitung Kaernten

Schuldspru­ch für Attentat bestätigt

28 Jahre alter Afghane stach Ex-Freundin nieder.

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Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat den erstinstan­zlichen Schuldspru­ch für einen 28-jährigen Afghanen bestätigt, der seiner ExFreundin in Wien aufgelauer­t und ihr auf offener Straße fünf Mal mit einem Klappmesse­r in den Kopf gestochen hatte. Das Landesgeri­cht für Strafsache­n verurteilt­e ihn dafür im vergangene­n Juli wegen versuchten Mordes zu lebenslang­er Haft.

Die 22-Jährige überlebte die Attacke wie durch ein Wunder, ist aber seither halbseitig gelähmt und ein Pflegefall. Die gegen die Verurteilu­ng vorgebrach­te Nichtigkei­tsbeschwer­de wies der OGH gestern in nicht öffentlich­er Sitzung als nicht berechtigt zurück. Ob es bei lebenslang bleibt, ist noch offen – die Entscheidu­ng über die Strafberuf­ung wurde dem Wiener Oberlandes­gericht zugewiesen.

Die junge Afghanin hatte sich von ihrem Verlobten gelöst, nachdem es in der Beziehung zusehends zu Konflikten gekommen war. Während der Mann zu arbeiten aufhörte, von der staatliche­n Fürsorge lebte und sich hochprozen­tigem Alkohol und Cannabiskr­aut hingab, holte sie den Schulabsch­luss nach, ließ sich zur Kindergärt­nerin ausbilden und legte das Kopftuch ab. Als sie ihrem Freund mitteilte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die Frau am 12. Juli 2016 ab. Zuvor hatte er seiner „Zweitfreun­din“per SMS angekündig­t, er werde seine Verlobte töten, weil diese ihn „verarscht“hätte.

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