Schuldspruch für Attentat bestätigt
28 Jahre alter Afghane stach Ex-Freundin nieder.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den erstinstanzlichen Schuldspruch für einen 28-jährigen Afghanen bestätigt, der seiner ExFreundin in Wien aufgelauert und ihr auf offener Straße fünf Mal mit einem Klappmesser in den Kopf gestochen hatte. Das Landesgericht für Strafsachen verurteilte ihn dafür im vergangenen Juli wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.
Die 22-Jährige überlebte die Attacke wie durch ein Wunder, ist aber seither halbseitig gelähmt und ein Pflegefall. Die gegen die Verurteilung vorgebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wies der OGH gestern in nicht öffentlicher Sitzung als nicht berechtigt zurück. Ob es bei lebenslang bleibt, ist noch offen – die Entscheidung über die Strafberufung wurde dem Wiener Oberlandesgericht zugewiesen.
Die junge Afghanin hatte sich von ihrem Verlobten gelöst, nachdem es in der Beziehung zusehends zu Konflikten gekommen war. Während der Mann zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte sie den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden und legte das Kopftuch ab. Als sie ihrem Freund mitteilte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die Frau am 12. Juli 2016 ab. Zuvor hatte er seiner „Zweitfreundin“per SMS angekündigt, er werde seine Verlobte töten, weil diese ihn „verarscht“hätte.