Kleine Zeitung Kaernten

„Reihen Sie sich so schnell wie möglich wieder ein!“

Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschu­tz über Vorschrift­en und Notwendigk­eiten bei einem Überholvor­gang.

- Im Bereich Das Überholman­över Beim Überholen FOTOLIA/PIXYNL

FRAGE: Wenn man während eines Überholvor­gangs plötzlich eine Überholver­botstafel sieht, die bei Beginn des Manövers nicht sichtbar war, darf man dann den Überholvor­gang zu Ende führen (im Überholver­botsbereic­h)? ANTWORT: Vor dem Überholvor­gang ist es notwendig, sich über Sicht und Straßenstr­ecke zu informiere­n. So ist es bei ungenügend­er Sicht und auf unübersich­tlichen Straßenste­llen, etwa vor und in unübersich­tlichen Kurven und vor einer Kuppe, nicht erlaubt zu überholen.

des Überholver­botes darf ein bereits begonnener Überholvor­gang nicht fortgesetz­t werden.

an sich (Vorbeibewe­gen an dem überholten Fahrzeug) muss also bereits vor dem gekennzeic­hneten Überholver­bot abgeschlos­sen sein. Das Einordnen nach dem Überholen (also der Fahrstreif­enwechsel vor bzw. nachher) gehört nach herrschend­er Rechtsmein­ung nicht mehr zum Überholvor­gang und ist auch nach dem Überholver­botszeiche­n zulässig. Ordnen Sie sich schnellstm­öglich, jedoch ohne andere Verkehrste­ilnehmer zu behindern, auf der rechten Fahrspur ein!

ist ein der Verkehrssi­cherheit und der Fahrgeschw­indigkeit entspreche­nder seitlicher Abstand zum anderen Fahrzeug einzuhalte­n. Der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, darf die Geschwindi­gkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvor­gang angezeigt wurde oder er den Überholvor­gang nach den Verkehrsve­rhältnisse­n sonst wahrgenomm­en haben musste.

 ??  ?? Das Überholman­över rechtzeiti­g abschließe­n!
Das Überholman­över rechtzeiti­g abschließe­n!
 ??  ?? berät Sie gerne.
Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0463/5800-56
berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0463/5800-56

Newspapers in German

Newspapers from Austria