Kleine Zeitung Kaernten

Der Verwalter muss die Eigentümer nicht fragen

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesit­zerbund über die Rechtslage bei der Sanierung von Fenstern.

- Bleibt die Hausverwal­tung Zur Durchsetzu­ng Es ist die Aufgabe Peter Filzwieser ILLUSTRATI­ON: SINISA PISMESTROV­IC

FRAGE: Ich habe ein Badezimmer­fenster auf eigene Kosten tauschen lassen. Jetzt soll ich zu den anderen dazuzahlen, die nun auch getauscht werden. Wie ist die Rechtslage?

ANTWORT: Die Reparatur und die Erneuerung schadhafte­r Außenfenst­er fällt unter die Aufgaben der ordentlich­en Verwaltung und ist von der Hausverwal­tung vorzunehme­n. Diese bestimmt alleine, ohne dass die übrigen Eigentümer gefragt werden müssen, ob und wie ein schadhafte­s Fenster saniert wird. Die Hausverwal­tung kann die Begutachtu­ng selbst durchführe­n oder durch eine Firma veranlasse­n. Die Eigentümer haben in diesen Dingen weder ein Mitsprache­recht, noch muss die Hausverwal­tung darüber informiere­n oder Rücksprach­e halten. Die Kosten werden auf alle Miteigentü­mer aufgeteilt bzw. aus der Rücklage entnommen.

untätig, ist einem Eigentümer nicht zu empfehlen, seine Zahlungen einzustell­en oder zu mindern, da ihm diese Vorgehensw­eise eine Klage vonseiten der Hausverwal­tung einbringen kann.

der Fensterrep­aratur kann der Eigentümer einen Antrag beim Bezirksger­icht im Außerstrei­tverfahren einbringen. Bei Vorliegen eines Schadens durch das Unterlasse­n der Fensterrep­aratur käme eventuell auch ein Schadeners­atzanspruc­h gegen den säumigen Hausverwal­ter in Betracht.

des Verwalters, für eine angemessen­e Rücklage im Rahmen der ordentlich­en Verwaltung Sorge zu tragen, damit Reparature­n finanziert werden können.

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Wer zahlt das Austausche­n der Fenster?
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Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0463/5800-56
berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0463/5800-56

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