Wenn die Heizanlage in der Mietwohnung defekt ist
Draußen minus 10 Grad und auch in der Wohnung hat es nur noch ein paar Plusgrade, weil die Heizanlage nicht mehr funktioniert? Der Winteralbtraum eines jeden Mieters schlechthin.
„Das Wichtigste ist, sofort den Vermieter zu informieren“, lautet der dringende Rat der Mietervereinigung. Dem Vermieter müsse fairerweise freilich die Chance gegeben werden, die Anlage wieder ins Laufen zu bringen.
Gerade bei Zentralheizanlagen in Mehrparteienhäusern handelt es sich aber um allgemeine Teile des Hauses, für die der Vermieter laut Mietrechtsgesetz erhaltungspflichtig ist.
Es wird empfohlen, die Schadensmeldung der besseren Nachweisbarkeit wegen auch immer schriftlich geltend zu machen. Gleichzeitig kann der Mieter ankündigen, den Mietzins zu mindern, wenn es auch weiterhin in der Wohnung kalt bleibt.
Eine Mietzinsminderung ist ab dem ersten Tag einer wesentlichen Beeinträchtigung möglich und kann bis zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung aufrechterhalten werden. Leider gibt es bisweilen keine gesetzlichen Prozentsätze, wann man wie viel an Miete mindern kann. Dies kann konkret immer nur im Einzelfall und anhand der dazu ergangenen oberstgerichtlichen Entscheidungen eruiert werden. Während der Mietzinsminderung empfiehlt es sich, die Innen- und Außentemperatur genauestens zu protokollieren. Rat und Hilfe in allen Fragen des Wohnrechts!