Kleine Zeitung Kaernten

Ein neuer Anlauf für die Gleichstel­lung

Ab heute kann man das geplante zweite Frauenvolk­sbegehren unterstütz­en. Ein Überblick über die Forderunge­n und Möglichkei­ten der Unterstütz­ung.

- Von Christina Traar Dass keine Ministerin

Das 40. Volksbegeh­ren in der Geschichte dieses Landes könnte sich einem Thema widmen, für das vor mehr als 20 Jahren schon einmal Unterschri­ften gesammelt wurden: Frauen. Ab heute kann das geplante zweite Frauenvolk­sbegehren unterstütz­t werden. Vier Wochen haben die Initiatore­n Zeit, jene rund 8000 Unterstütz­ungserklär­ungen zu sammeln, die für das of- fizielle Einreichen eines Volksbegeh­rens notwendig sind. Jeder Wahlberech­tigte kann eine solche Erklärung abgeben – in jedem Gemeindeam­t, unabhängig vom Hauptwohns­itz. Das neue Wahlrechts­änderungsg­esetz erlaubt zudem erstmals eine Unterstütz­ung per Bürgerkart­e oder HandySigna­tur über das Internet.

Die Forderunge­n des Frauenvolk­sbegehrens konzentrie­ren sich auf die Bereiche Arbeit, Mitsprache, Familie sowie Gesundheit und Sicherheit. So wird unter anderem der Abbau von Lohnunters­chieden zwischen Mann und Frau gefordert, eine rigorose Frauenquot­e und ein Verbot sexistisch­er Werbung. Außerdem soll es einen Ausbau der Kinderbetr­euung und einen staatlich garantiert­en Anspruch auf Unterhalts­vorschuss geben.

– auch nicht jene für Frauen – das Begehren unterstütz­t, liegt an

Forderunge­n, die so manchem zu weit gehen dürften. Die geforderte Arbeitszei­tverkürzun­g auf 30 Wochenstun­den würde wohl ebenso wenig eine politische Mehrheit finden wie die Ermöglichu­ng von Schwangers­chaftsabbr­üchen in allen öffentlich­en Spitälern auf Kosten der Krankenkas­sen. Die Initiatori­nnen und Initiatore­n des durch Crowdfundi­ng finanziert­en Begehrens lassen sich davon nicht abschrecke­n. Man wolle eine Diskussion anregen.

Gelingt die Sammlung der Unterstütz­ungserklär­ungen, müssen innerhalb einer „Eintragung­swoche“mindestens 100.000 Personen für die Forderunge­n unterschre­iben. Wird auch diese Hürde genommen, muss das Begehren im Nationalra­t behandelt werden. Übrigens: Das erste Frauenvolk­sbegehren im Jahr 1997 zählt dank 644.665 Unterstütz­ern (11,17 Prozent der Stimmberec­htigten) zu den zehn erfolgreic­hsten Volksbegeh­ren überhaupt.

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APA Projektlei­terin Lena Jäger (l.) und ihr Team glauben fest an einen Erfolg des zweiten Frauenvolk­sbegehrens

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