Rechtliche Lage
ist das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls eine Straftat, sogar das Gaffen selbst kann bei unseren Nachbarn mit bis zu 1000 Euro bestraft werden.
sieht die rechtliche Situation etwas anders aus. Die Exekutive hat zwar ein Wegweiserecht. Das Gaffen oder Fotografieren ist jedoch in Österreich nicht strafbar – solange es nicht zur Unterlassung der Hilfeleistung kommt. Anzeigen drohen aber (wenn Material gepostet wird) wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
sieht eine Ausweitung des Strafrechts um den Tatbestand der Behinderung der Hilfeleistung vor. In Zukunft soll es auch strafbar sein, wenn man andere Menschen an der notwendigen Hilfeleistung hindert.