Kleine Zeitung Kaernten

Rechtliche Lage

- In Deutschlan­d In Österreich Das Regierungs­programm

ist das Fotografie­ren oder Filmen eines Unfalls eine Straftat, sogar das Gaffen selbst kann bei unseren Nachbarn mit bis zu 1000 Euro bestraft werden.

sieht die rechtliche Situation etwas anders aus. Die Exekutive hat zwar ein Wegweisere­cht. Das Gaffen oder Fotografie­ren ist jedoch in Österreich nicht strafbar – solange es nicht zur Unterlassu­ng der Hilfeleist­ung kommt. Anzeigen drohen aber (wenn Material gepostet wird) wegen der Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en.

sieht eine Ausweitung des Strafrecht­s um den Tatbestand der Behinderun­g der Hilfeleist­ung vor. In Zukunft soll es auch strafbar sein, wenn man andere Menschen an der notwendige­n Hilfeleist­ung hindert.

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