Kleine Zeitung Kaernten

Nicht jede Wasserleit­ung ist mit „Topschutz“versichert

Hausbesitz­er ärgert sich, weil Schaden an einer Leitung, die Regenwasse­r ableiten soll, nicht bezahlt wird.

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Unsere Leser hatten auf ihrem Grund im Garten (direkt neben dem Wohnhaus) einen Schaden an der Regenwasse­rableitung. Das Rohr war verstopft oder gebrochen, ein Lecksucher musste die Leitung mit der Kamera untersuche­n und stellte den Schaden fest. „Im Vorfeld habe ich meinen Versicheru­ngsvertret­er darüber informiert. Leider gibt es keine andere Möglichkei­t, als an der Stelle aufzugrabe­n, also habe ich ein Baggerunte­rnehmen beauftragt, mir einen Kostenvora­nschlag zu unterbreit­en“, erzählte der Hausbesitz­er. Diesen Kostenvora­nschlag und den Bericht des Lecksucher­s hat der Kunde dann an seine Versicheru­ng, die Grazer Wechselsei­tige, gesendet, damit diese die Kosten übernehmen sollte.

Nach einigen Wochen kam jedoch die Absage. Die Begründung der Versicheru­ng: Schäden an Anlagen, die aus- schließlic­h Witterungs­niederschl­äge ableiten, wären beim „Grawe Topschutz“nicht versichert. Da Regenwasse­r weder Leitungswa­sser, Mischwasse­r oder Fäkalwässe­r sind, werde es nicht berücksich­tigt. „Dies erfährt man aber erst, wenn man die Polizze bis zur Seite 26, Artikel 2, Punkt 5 gelesen hat. Was natürlich jeder macht, bevor er einen solchen Vertrag abschließt!“, merkte der Kunde sarkastisc­h an und bat die Ombudsmann-Redaktion ihm in dieser Sache beizustehe­n. Es handle sich schließlic­h um die „stolze Summe von knapp 2500 Euro, die ich nur schwer aufbringen kann“.

Trotz aller Bemühungen konnten wir kein positives Ergebnis erzielen. Die „Grawe“berief sich darauf, dass der Ausschluss aus den Versicheru­ngsbedingu­ngen hervorgehe und diese die Grundlage jedes Vertrages sind. Auch eine Kulanz wurde abgelehnt.

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