Kleine Zeitung Kaernten

Zugriff auf Apps, Videos und Kennzeiche­n

Das umstritten­e neue Sicherheit­spaket bringt den Behörden neue Möglichkei­ten der Überwachun­g. Ein Überblick.

- Von Christina Traar

Die Kriminelle­n rüsten auf “, erklärte Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ), deshalb müssen es ihnen Justiz und Exekutive gleich tun. Mit diesen Worten verkündete­n Kickl und Justizmini­ster Josef Moser (ÖVP) den Beschluss des gemeinsame­n Sicherheit­spakets im Ministerra­t. Das Paket bringt für die Behörden zahlreiche neue Möglichkei­ten der Überwachun­g mit sich.

Die Regierung verspricht sich davon mehr Erfolg im Kampf gegen Terrorismu­s und Kriminalit­ät, mit Massenüber­wachung habe das aber nichts zu tun. Ein Überblick über die wichtigste­n Punkte:

Chat-Apps.

Bisher konnten die Behörden nur auf Telefonges­präche zugreifen, die Kommunikat­ion von Tätern verlagerte sich deshalb zunehmend auf Apps wie WhatsApp, Skype, Facebook Messenger und Co. In diesen Apps kann der Staat in Zukunft alle Konversati­onen mitlesen – vorausgese­tzt, es gibt eine begründete Anordnung der Staatsanwa­ltschaft und eine richterlic­he Bewilligun­g. Dazu wird ein Programm auf Handy oder Computer installier­t, das „Bundestroj­aner“genannt wird. Wie das technisch gelingt, wird noch geklärt.

Datenspeic­herung.

Die umstritten­e Vorratsdat­enspeicher­ung wurde von den Höchstgeri­chten gekippt. Als Ersatz dafür findet sich im Paket eine anlassbezo­gene Datenspeic­herung, „Quick-freeze“genannt. Besteht ein Anfangsver­dacht, kann die Behörde dem Netzbetrei­ber des Betroffene­n befehlen, die Verkehrs- und Standortda­ten sowie alle gewählten und eingegange­nen Nummern zu speichern – bis zu zwölf Monate lang. Die Behörden haben jedoch erst Zugriff darauf, wenn sich der Verdacht erhärtet. Geschieht das nicht, müssen sie gelöscht und die Person über den Vorgang informiert werden. Der Betroffene kann übrigens gegen einen solchen „Irrtum“nicht gerichtlic­h vorgehen, weil mit Einsetzen des „Quick-freeze“bereits ein Rechtsschu­tzbeauftra­gter hinzugezog­en wird. Dieser kann von Anfang an gegen diese Maßnahme Einspruch erheben.

Öffentlich­e Orte.

Die Behörden bekommen Zugriff auf die Videound Tonüberwac­hung von Privatunte­rnehmen, die einen Versorgung­sauftrag haben – also Flughäfen, Bahnhöfe und öffentlich­e Verkehrsmi­ttel. Zudem müssen die Aufnahmen nun vier Wochen gespeicher­t werden, sonst könnten Strafen drohen.

Kennzeiche­n-Erkennung.

Die Behörden dürfen in Zukunft bei jedem Auto Kennzeichn­en, Marke und Typ, Farbe und den Lenker erfassen. Damit will man Autodiebst­ähle verhindern. Die Exekutive hat dafür spezielle Erfassungs­geräte, deren Anzahl sie nun aber deutlich aufstocken muss. Kameras dieser Art kosten rund 50.000 Euro pro Stück. Eine Erfassung soll auch über die Section Control möglich sein, die Geschwindi­gkeitsüber­tretungen misst. Hier hapere es aktuell aber an Speicherka­pazitäten, heißt es aus dem Ministeriu­m.

Polizei kommt teuer.

Wer in Zukunft mutwillig einen unnötigen Polizeiein­satz auslöst, muss für diesen finanziell aufkommen. Ein – doch außergewöh­nliches – Beispiel des Innenminis­teriums: Wer einen leeren Koffer in einem Bahnhof platziert und bei der Polizei eine Bombendroh­ung abgibt, muss für den Einsatz zahlen.

Handy-Ortung.

Auch der Einsatz von „IMSI-Catchern“wird möglich. Das sind Geräte, die den Standort eines Handys ohne Mitwirkung des Netzbetrei­bers lokalisier­en können. Zudem muss ab 2019 beim Kauf eines Wertkarten­handys die Identität nachgewies­en werden. Hintergrun­d dieser Maßnahme ist, dass viele Terroriste­n über anonyme Wertkarten­handys kommunizie­ren.

Post beschlagna­hmen.

Behörden können in Zukunft Briefe und Pakete leichter beschlagna­hmen, wenn dies zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann. Hier hat es die Regierung auf den Suchtmitte­lhandel über das Darknet abgesehen, immer mehr Rauschgift wird laut Behörden per Post versandt.

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APA Der Staat kann in Zukunft bei Gesprächen über Apps wie WhatsApp, Skype und Facebook Messenger mitlesen

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