Zugriff auf Apps, Videos und Kennzeichen
Das umstrittene neue Sicherheitspaket bringt den Behörden neue Möglichkeiten der Überwachung. Ein Überblick.
Die Kriminellen rüsten auf “, erklärte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), deshalb müssen es ihnen Justiz und Exekutive gleich tun. Mit diesen Worten verkündeten Kickl und Justizminister Josef Moser (ÖVP) den Beschluss des gemeinsamen Sicherheitspakets im Ministerrat. Das Paket bringt für die Behörden zahlreiche neue Möglichkeiten der Überwachung mit sich.
Die Regierung verspricht sich davon mehr Erfolg im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität, mit Massenüberwachung habe das aber nichts zu tun. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Chat-Apps.
Bisher konnten die Behörden nur auf Telefongespräche zugreifen, die Kommunikation von Tätern verlagerte sich deshalb zunehmend auf Apps wie WhatsApp, Skype, Facebook Messenger und Co. In diesen Apps kann der Staat in Zukunft alle Konversationen mitlesen – vorausgesetzt, es gibt eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft und eine richterliche Bewilligung. Dazu wird ein Programm auf Handy oder Computer installiert, das „Bundestrojaner“genannt wird. Wie das technisch gelingt, wird noch geklärt.
Datenspeicherung.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wurde von den Höchstgerichten gekippt. Als Ersatz dafür findet sich im Paket eine anlassbezogene Datenspeicherung, „Quick-freeze“genannt. Besteht ein Anfangsverdacht, kann die Behörde dem Netzbetreiber des Betroffenen befehlen, die Verkehrs- und Standortdaten sowie alle gewählten und eingegangenen Nummern zu speichern – bis zu zwölf Monate lang. Die Behörden haben jedoch erst Zugriff darauf, wenn sich der Verdacht erhärtet. Geschieht das nicht, müssen sie gelöscht und die Person über den Vorgang informiert werden. Der Betroffene kann übrigens gegen einen solchen „Irrtum“nicht gerichtlich vorgehen, weil mit Einsetzen des „Quick-freeze“bereits ein Rechtsschutzbeauftragter hinzugezogen wird. Dieser kann von Anfang an gegen diese Maßnahme Einspruch erheben.
Öffentliche Orte.
Die Behörden bekommen Zugriff auf die Videound Tonüberwachung von Privatunternehmen, die einen Versorgungsauftrag haben – also Flughäfen, Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel. Zudem müssen die Aufnahmen nun vier Wochen gespeichert werden, sonst könnten Strafen drohen.
Kennzeichen-Erkennung.
Die Behörden dürfen in Zukunft bei jedem Auto Kennzeichnen, Marke und Typ, Farbe und den Lenker erfassen. Damit will man Autodiebstähle verhindern. Die Exekutive hat dafür spezielle Erfassungsgeräte, deren Anzahl sie nun aber deutlich aufstocken muss. Kameras dieser Art kosten rund 50.000 Euro pro Stück. Eine Erfassung soll auch über die Section Control möglich sein, die Geschwindigkeitsübertretungen misst. Hier hapere es aktuell aber an Speicherkapazitäten, heißt es aus dem Ministerium.
Polizei kommt teuer.
Wer in Zukunft mutwillig einen unnötigen Polizeieinsatz auslöst, muss für diesen finanziell aufkommen. Ein – doch außergewöhnliches – Beispiel des Innenministeriums: Wer einen leeren Koffer in einem Bahnhof platziert und bei der Polizei eine Bombendrohung abgibt, muss für den Einsatz zahlen.
Handy-Ortung.
Auch der Einsatz von „IMSI-Catchern“wird möglich. Das sind Geräte, die den Standort eines Handys ohne Mitwirkung des Netzbetreibers lokalisieren können. Zudem muss ab 2019 beim Kauf eines Wertkartenhandys die Identität nachgewiesen werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass viele Terroristen über anonyme Wertkartenhandys kommunizieren.
Post beschlagnahmen.
Behörden können in Zukunft Briefe und Pakete leichter beschlagnahmen, wenn dies zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann. Hier hat es die Regierung auf den Suchtmittelhandel über das Darknet abgesehen, immer mehr Rauschgift wird laut Behörden per Post versandt.