Mistgabel auf Amtstierarzt geworfen
Landwirt bekam fünf Monate auf Bewährung.
Die Zustände am Hof dürften nicht die besten gewesen sein. Unterernährte Tiere, kaum noch Einstreumaterial, die Mutter des Angeklagten habe sogar einen Kredit für den Kauf von Stroh aufnehmen müssen. So beschreiben es Amtstierarzt und Beamte. „Stimmt nicht“, sagte der Angeklagte, ein 52jähriger Landwirt aus dem Bezirk St. Veit, am Landesgericht Klagenfurt. Dennoch wurden ihm alle 122 Rinder abgenommen und verkauft.
Vor Gericht stand der Mann aber, weil er Beamte an der Ausführung einer Amtshandlung gehindert haben soll. Sie hätten den Hof verlassen müssen und konnten erst mit Polizeiverstärkung zurückkehren. Ausgesagt hat auch die 74-jährige Mutter des Angeklagten, die mit ihm am gemeinsamen Hof lebt. Sie habe zwar gesehen, wie die Mistgabel aus dem Stall geflogen ist, allerdings sei sie nicht in Richtung der Beamten geworfen worden. Auch der Landwirt gab an, er habe mit der Aktion nur einen Stier am Ausbrechen hindern wollen.
Für Widerstand gegen die Staatsgewalt drohen bis zu drei Jahre Haft. Am Ende verurteilte ihn Richterin Michaela Sanin zu fünf Monaten auf Bewährung. Niemand sei verletzt worden und der Angeklagte ist unbescholten. Es sei aber aufgrund der Zeugenaussagen klar ersichtlich, dass der Mann die Beamten an der Ausführung ihrer hoheitlichen Tätigkeit gehindert habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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