Post verlor Wahlkarte: Kärntner darf jetzt nicht mehr wählen
Wahlkarte wurde per Handy-Signatur beantragt und deshalb nicht eingeschrieben verschickt. Jetzt ist sie weg.
Der verhinderte Wähler ist wütend: „Ich wurde um meine Stimme gebracht.“Der Kärntner hatte eine Wahlkarte für die Landtagswahl mittels Handy-Signatur beantragt. Doch nach einer Woche war sie immer noch nicht bei ihm angekommen. Er fragte beim Meldeamt nach: „Da wurde mir gesagt, dass die Wahlkarte wohl auf dem Postweg verloren gegangen ist.“Damit war nicht nur die Wahlkarte, sondern auch die Stimme des Mannes dahin. Denn laut Gesetz darf keine neue Wahlkarte ausgestellt werden. Auch im Wahllokal darf der Mann seine Stimme nicht abgeben. Damit soll verhindert werden, dass jemand zwei Mal wählt. „Das ist alles korrekt. Aber für den Herrn tut mir das sehr leid“, sagt Gerhard Jesernig, Leiter der Unterabteilung Wahlrecht des Landes. Was den betroffenen Kärntner besonders ärgert: Seine Wahlkarte wurde nicht eingeschrieben verschickt. Dadurch kann nicht nachverfolgt werden, wo sie gelandet ist. Per HandySignatur beantragte Wahlkarten müssen nicht eingeschrieben verschickt werden, erklärt Jesernig: Da durch die Signatur klar sei, dass die Karte vom Wähler selbst beantragt wurde. „Es ist äußerst selten, dass eine Wahlkarte verloren geht. Wir möchten uns ausdrücklich entschuldigen“, sagt Post-Sprecher David Weichselbaum. Ein schwacher Trost für den Kärntner, der seine Stimme verloren hat. Er ist dafür, dass alle Wahlkarten künftig eingeschrieben verschickt werden: „Schließlich geht es um eine äußerst wichtige Sache.“