Kleine Zeitung Kaernten

Probelauf für Alkoholver­bot

Auf dem Heiligenge­istplatz und im Lendhafen will die Stadt ab 1. April eine Testphase für ein Alkoholver­bot starten. Details wie die Strafhöhe werden derzeit von Juristen erarbeitet.

- Von Bettina Auer

Seit Monaten kämpfen Bürger, Geschäftsl­eute und Elternvert­reter für ein Alkoholver­bot auf dem Heiligenge­istplatz. Sie klagen über betrunkene Obdachlose, die Passanten anpöbeln und auf dem Platz ihre Notdurft verrichten. Stadtrat Wolfgang Germ (FPÖ) hat im Klagenfurt­er Gemeindera­t Anfang Februar einen Antrag für die Einführung eines Alkoholver­botes eingebrach­t. Er ist damit aber abgeblitzt.

Vor allem SPÖ und ÖVP waren vehement dagegen. Gestern gaben Bürgermeis­terin MariaLuise Mathiaschi­tz (SPÖ), Vizebürger­emeister Jürgen Pfeiler (SPÖ) und Stadtrat Markus Geiger (ÖVP) nun überrasche­nd bekannt, dass eine Testphase für ein Alkoholver­bot auf dem Heiligenge­istplatz und im Lendhafen am 1. April starten und am 31. Oktober enden soll. Abgestimmt wird darüber im nächsten Gemeindera­t Mitte März. Einem Beschluss dürfte nichts im Wege stehen, da SPÖ, ÖVP und FPÖ dafür sind. „Es freut mich, auch wenn ich der Meinung bin, dass es keinen Probelauf bräuchte“, sagt Germ. Gerade auf diesen besteht aber die Bürgermeis­terin. „Durch die Testphase gewinnen wir Erkenntnis­se, ob die Verordnung eines Alkoholver­bots überhaupt gerechtfer­tigt ist“, sagt Mathiaschi­tz. Ansonsten könne sie der Verfassung­sgerichtsh­of infrage stellen.

Kontrollie­rt werden soll das Verbot von Ordnungsam­t und Polizei. An den genauen Details

Durch die Testphase

gewinnen wir Erkenntnis­se, ob eine Verordnung gerechtfer­tigt ist“

Maria-Luise Mathiaschi­tz

Bürgermeis­terin

feilen derzeit die Juristen. Offen ist etwa noch die Strafhöhe. Fest steht aber schon jetzt, dass Klagenfurt keine Anleihen am strikten Alkoholver­bot nehmen will, das in Salzburg nach längerem Hin und Her für den Bahnhofsvo­rplatz beschlosse­n wurde und ebenfalls Anfang April in Kraft tritt. Bei diesem ist so- gar das Mitführen von alkoholisc­hen Getränken verboten. Hält man sich nicht an das Verbot, kann das mit 300 Euro Strafe geahndet werden.

Klagenfurt hat in öffentlich­en Parkanlage­n innerhalb der Ringe seit 2007 ein Alkoholver­bot. Ein Verstoß wird mit bis zu 218 Euro Strafe oder zwei Wochen Freiheitss­trafe geahndet. Andere Landeshaup­tstädte haben ebenfalls Alkoholver­bote. Im Grazer Uni-Viertel drohen Strafen bis zu 2000 Euro für öffentlich­en Alkoholkon­sum. In der Innsbrucke­r Innenstadt wurde erst kürzlich die Alkoholver­botszone ausgeweite­t. Die Höchststra­fe beträgt 2000 Euro.

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WEICHSELBR­AUN (4) Der Heiligenge­istplatz ist einer der stark frequentie­rtesten Plätze in der Landeshaup­tstadt
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