Probelauf für Alkoholverbot
Auf dem Heiligengeistplatz und im Lendhafen will die Stadt ab 1. April eine Testphase für ein Alkoholverbot starten. Details wie die Strafhöhe werden derzeit von Juristen erarbeitet.
Seit Monaten kämpfen Bürger, Geschäftsleute und Elternvertreter für ein Alkoholverbot auf dem Heiligengeistplatz. Sie klagen über betrunkene Obdachlose, die Passanten anpöbeln und auf dem Platz ihre Notdurft verrichten. Stadtrat Wolfgang Germ (FPÖ) hat im Klagenfurter Gemeinderat Anfang Februar einen Antrag für die Einführung eines Alkoholverbotes eingebracht. Er ist damit aber abgeblitzt.
Vor allem SPÖ und ÖVP waren vehement dagegen. Gestern gaben Bürgermeisterin MariaLuise Mathiaschitz (SPÖ), Vizebürgeremeister Jürgen Pfeiler (SPÖ) und Stadtrat Markus Geiger (ÖVP) nun überraschend bekannt, dass eine Testphase für ein Alkoholverbot auf dem Heiligengeistplatz und im Lendhafen am 1. April starten und am 31. Oktober enden soll. Abgestimmt wird darüber im nächsten Gemeinderat Mitte März. Einem Beschluss dürfte nichts im Wege stehen, da SPÖ, ÖVP und FPÖ dafür sind. „Es freut mich, auch wenn ich der Meinung bin, dass es keinen Probelauf bräuchte“, sagt Germ. Gerade auf diesen besteht aber die Bürgermeisterin. „Durch die Testphase gewinnen wir Erkenntnisse, ob die Verordnung eines Alkoholverbots überhaupt gerechtfertigt ist“, sagt Mathiaschitz. Ansonsten könne sie der Verfassungsgerichtshof infrage stellen.
Kontrolliert werden soll das Verbot von Ordnungsamt und Polizei. An den genauen Details
Durch die Testphase
gewinnen wir Erkenntnisse, ob eine Verordnung gerechtfertigt ist“
Maria-Luise Mathiaschitz
Bürgermeisterin
feilen derzeit die Juristen. Offen ist etwa noch die Strafhöhe. Fest steht aber schon jetzt, dass Klagenfurt keine Anleihen am strikten Alkoholverbot nehmen will, das in Salzburg nach längerem Hin und Her für den Bahnhofsvorplatz beschlossen wurde und ebenfalls Anfang April in Kraft tritt. Bei diesem ist so- gar das Mitführen von alkoholischen Getränken verboten. Hält man sich nicht an das Verbot, kann das mit 300 Euro Strafe geahndet werden.
Klagenfurt hat in öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Ringe seit 2007 ein Alkoholverbot. Ein Verstoß wird mit bis zu 218 Euro Strafe oder zwei Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Andere Landeshauptstädte haben ebenfalls Alkoholverbote. Im Grazer Uni-Viertel drohen Strafen bis zu 2000 Euro für öffentlichen Alkoholkonsum. In der Innsbrucker Innenstadt wurde erst kürzlich die Alkoholverbotszone ausgeweitet. Die Höchststrafe beträgt 2000 Euro.