Was dürfen ehemalige Politiker? Debatte um Lobbyarbeit erhält durch Fall Gusenbauer wieder Brisanz.
Immer wieder nutzen einstige Kanzler und Minister ihre Kontakte für Beratertätigkeiten. Oft für zweifelhafte Auftraggeber.
Sie kennen alle, die Macht und Namen haben. Über Jahre hatten sie Zugang zu Hintergrund- und Spezialwissen, das nicht jedem zugänglich ist. Sie haben Entscheidungen getroffen, die oft noch über Jahre nachwirken. Spitzenpolitiker, die aus dem Amt ausscheiden, verfügen über Insider-Informationen und ein Netzwerk, das Gold wert ist, im wahrsten Sinn. Das Beispiel Alfred Gusenbauer, der im Verdacht steht, im Auftrag von Trumps Wahlkampf-Manager Paul Manafort verdeckte Lobbyarbeit für den gestürzten pro-russischen Präsidenten Viktor Janukowitsch betrieben zu haben, wirft ein auf die Lobbyarbeit ehemaliger Politiker, die weit über den Fall des österreichischen Kanzlers hinausreicht. Aber wann ist ein Angebot unmoralisch?
Gusenbauer dementiert, Aufträge und Geld von Manafort bekommen zu haben, bestreitet aber nicht, für die Ukraine tätig gewesen zu sein – um diese näher an Europa heranzuführen. Die „New York Times“spricht von mindestens zwei Millionen Dollar für diesen Deal, was nicht bestätigt ist.
Lobby-Arbeit: Das ist im positiven Sinne Netzwerken. Weniger schön ist Lobbying als Nepotismus verschrien. Das ist zunächst weder illegal noch automatisch unmoralisch. In den Gängen aller Parlamente und dieser Welt finden sich Lobbyisten, die versuchen, Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Nicht nur im Auftrag ausländischer Regierungen oder Konzerne, sondern auch für Hilfs- oder Umweltorganisationen.
Experten weisen aber auf das Ungleichgewicht bei den finanziellen Mitteln hin: Wer viel Geld hat, kann sich einflussreichere Berater und Türöffner leisten. Weniger Geld bedeutet automatisch weniger Einfluss. Wer allerdings direkt von der Politik in die Wirtschaft wechSchlaglicht selt und sein Insiderwissen zum eigenen Vorteil ausschlachtet, ist moralisch betrachtet unsauber.
Problematisch wird es jedenfalls, wenn sich Altpolitiker in den Dienst autokratischer oder korrupter Regime stellen. Thorsten Benner, Chef des Berliner Thinktanks „Global Public Policy Institute“, fordert, dass Politiker in höchsten Ämtern eine rechtlich bindende Erklärung unterzeichnen sollten, niemals für eine nicht demokratische Macht oder für in NichtDemokratien beheimatete UnRegierungen
ternehmen zu arbeiten (mehr im Gastbeitrag auf Seite 6/7). Dies solle mit dem Ableisten ihres Amtseides erfolgen.
Verbindliche Regeln für mehr Transparenz werden oft gefordert, selten umgesetzt: In Deutschland haben Union und SPD im Zuge ihrer Koalitionsverhandlungen gerade erst die Einführung eines Lobbyregisters gestrichen, in dem sich Lobbyisten verbindlich hätten eintragen müssen sowie Auftraggeber politische Ziele und Finanzierung offenlegen. In ÖsBarroso terreich ist zwar 2013 ein Lobbying-Gesetz in Kraft getreten, das Experten wie der frühere Rechnungspräsident Franz Fiedler aber als zahnlos betrachten. Eine verpflichtende Cooling-off-Phase für Politiker, also eine Wartezeit, bis sie die Seiten wechseln dürfen, gibt es in Österreich derzeit nicht.
Wenn es sie gäbe, wäre Alfred Gusenbauer in dieser Hinsicht aus dem Schneider: Überlegt werden fürs Cooling-off zwei bis drei Jahre. Gusenbauers Amtszeit als Kanzler endete 2008.