Schaden am Pkw durch einen Einkaufswagen
Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz über Schäden, die durch einen herrenlosen Einkaufswagen entstehen.
FRAGE:
Letzte Woche parkte ich meinen Wagen auf einem Supermarkt-Parkplatz. Auf diesem Parkplatz bemerkte ich einen Einkaufswagen, der nicht wieder ordnungsgemäß in der Entnahmebox abgestellt wurde. Angenommen, es würde auf einem solchen Supermarkt-Parkplatz ein herrenloser Einkaufwagen in mein Auto rollen und dieses beschädigen, wer haftet in einem solchen Fall für den eingetretenen Schaden?
Entsteht ein Schaden durch einen „herrenlosen“Einkaufswagen (also ohne ein aktives Zutun einer Person: sei es einer Kundin bzw. eines Kunden oder einer/ eines Angestellten des Supermarktes), ist in erster Linie zu hinterfragen, ob der Parkplatzbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht in ausreichender Weise nachgekommen ist.
ANTWORT:
der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, darf jedoch nicht überstrapaziert werden. Je nach Beschaffenheit des Parkplatzes (das könnte beispielsweise ein abschüssiges, nicht ganz ebenes Gelände sein) können zum Beispiel fehlende Sicherheitsmechanismen gegen selbstständiges Wegrollen des Einkaufswagens eine Haftung des Parkplatzbetreibers nach sich ziehen.
etwa wenn mehrere einzelne Einkaufswägen am Parkplatz herumstehen und starker Wind herrscht, kann der Parkplatzbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht zum Beispiel durch Einsammeln der Wägen und Rückstellung zu einem Sammelplatz durch einen extra dafür abgestellten Mitarbeiter nachkommen.