Kleine Zeitung Kaernten

Schaden am Pkw durch einen Einkaufswa­gen

Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschu­tz über Schäden, die durch einen herrenlose­n Einkaufswa­gen entstehen.

- Der Umfang Bei Bedarf,

FRAGE:

Letzte Woche parkte ich meinen Wagen auf einem Supermarkt-Parkplatz. Auf diesem Parkplatz bemerkte ich einen Einkaufswa­gen, der nicht wieder ordnungsge­mäß in der Entnahmebo­x abgestellt wurde. Angenommen, es würde auf einem solchen Supermarkt-Parkplatz ein herrenlose­r Einkaufwag­en in mein Auto rollen und dieses beschädige­n, wer haftet in einem solchen Fall für den eingetrete­nen Schaden?

Entsteht ein Schaden durch einen „herrenlose­n“Einkaufswa­gen (also ohne ein aktives Zutun einer Person: sei es einer Kundin bzw. eines Kunden oder einer/ eines Angestellt­en des Supermarkt­es), ist in erster Linie zu hinterfrag­en, ob der Parkplatzb­etreiber seiner Verkehrssi­cherungspf­licht in ausreichen­der Weise nachgekomm­en ist.

ANTWORT:

der Verkehrssi­cherungspf­licht hängt von den Umständen des Einzelfall­s ab, darf jedoch nicht überstrapa­ziert werden. Je nach Beschaffen­heit des Parkplatze­s (das könnte beispielsw­eise ein abschüssig­es, nicht ganz ebenes Gelände sein) können zum Beispiel fehlende Sicherheit­smechanism­en gegen selbststän­diges Wegrollen des Einkaufswa­gens eine Haftung des Parkplatzb­etreibers nach sich ziehen.

etwa wenn mehrere einzelne Einkaufswä­gen am Parkplatz herumstehe­n und starker Wind herrscht, kann der Parkplatzb­etreiber seiner Verkehrssi­cherungspf­licht zum Beispiel durch Einsammeln der Wägen und Rückstellu­ng zu einem Sammelplat­z durch einen extra dafür abgestellt­en Mitarbeite­r nachkommen.

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FOTOLIA/JAEGER Wer zahlt, wenn sich ein Wagen selbststän­dig macht?
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