Kleine Zeitung Kaernten

Strafdrohu­ng und Sicherheit

- Heimo Lambauer

Die Diskussion über die Erhöhung der Strafdrohu­ngen verbunden mit der Forderung nach höheren Strafen bei Gewalt- und Sexualdeli­kten reißt nicht ab. Meist werden einzelne Urteile angeführt, mit denen Täter angeblich zu milde bestraft worden wären.

Statistisc­h gesehen ist die Strafenpol­itik jedoch keineswegs milder geworden. Was die Höhe der abstrakten Strafdrohu­ng anlangt, so ist deren präventive Wirkung zu vernachläs­sigen. Gerade die Sexual- und Gewalttäte­r haben in der Regel überhaupt keine Ahnung vom Ausmaß der angedrohte­n Strafe und werden erst im Verfahren dahin aufgeklärt, mit welcher Strafe ihre Tat bedroht ist. Wenn schon wieder in Bezug auf Unterschie­de der Strafdrohu­ngen zu den Vermögensd­elikten Anpassunge­n erfolgen sollen, so ist dies nicht viel mehr als Kosmetik im Hinblick auf die Stimmung in der Bevölkerun­g. Auch für die Opfer ist nur die tatsächlic­he Verurteilu­ng der Täter wesentlich und dass die Opfer im Prozess nicht zusätzlich­es Leid erdulden müssen. Wenn schon der Gesetzgebe­r die Verhinderu­ng von Gewaltverb­rechen im Auge hat, so ist vor allem an die für die Demokratie gefährlich­sten Personen zu denken, nämlich an die religiös und/oder sozial motivierte­n Terroriste­n.

Falls sie als Selbstmörd­er reihenweis­e Menschen mit in den Tod reißen, spielt die angedrohte Strafe keine Rolle. Sie erwarten sich vielmehr die Belohnung im Jenseits. Was die anderen Terroriste­n anlangt, so sind diese entweder infolge sozialer Ausgrenzun­g oder religiöser Indoktrini­erung fest entschloss­en, unabhängig von jeder Strafe, Anschläge zu begehen. Hier können nur eine frühe Erkennung und Überwachun­g dieser „Gefährder“mehr Sicherheit bringen. as sind Personen, die zufolge konkreter Hinweise verdächtig sind, terroristi­sch zuschlagen. Um dies zu verhindern, muss unter Beachtung rechtsstaa­tlicher Grenzen der technische Fortschrit­t bei den Überwachun­gsmöglichk­eiten ausgenützt werden können. Der Gesetzgebe­r darf jedoch unter Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit eine Ausuferung nicht zulassen. Demokratie verträgt keine Massenüber­wachung.

lehrt an der Universitä­t Graz und war Leiter der Oberstaats­anwaltscha­ft Graz

„Gerade die Sexual- und Gewalttäte­r haben in der Regel überhaupt keine Ahnung vom Ausmaß der angedrohte­n Strafe.“

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