Strafdrohung und Sicherheit
Die Diskussion über die Erhöhung der Strafdrohungen verbunden mit der Forderung nach höheren Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten reißt nicht ab. Meist werden einzelne Urteile angeführt, mit denen Täter angeblich zu milde bestraft worden wären.
Statistisch gesehen ist die Strafenpolitik jedoch keineswegs milder geworden. Was die Höhe der abstrakten Strafdrohung anlangt, so ist deren präventive Wirkung zu vernachlässigen. Gerade die Sexual- und Gewalttäter haben in der Regel überhaupt keine Ahnung vom Ausmaß der angedrohten Strafe und werden erst im Verfahren dahin aufgeklärt, mit welcher Strafe ihre Tat bedroht ist. Wenn schon wieder in Bezug auf Unterschiede der Strafdrohungen zu den Vermögensdelikten Anpassungen erfolgen sollen, so ist dies nicht viel mehr als Kosmetik im Hinblick auf die Stimmung in der Bevölkerung. Auch für die Opfer ist nur die tatsächliche Verurteilung der Täter wesentlich und dass die Opfer im Prozess nicht zusätzliches Leid erdulden müssen. Wenn schon der Gesetzgeber die Verhinderung von Gewaltverbrechen im Auge hat, so ist vor allem an die für die Demokratie gefährlichsten Personen zu denken, nämlich an die religiös und/oder sozial motivierten Terroristen.
Falls sie als Selbstmörder reihenweise Menschen mit in den Tod reißen, spielt die angedrohte Strafe keine Rolle. Sie erwarten sich vielmehr die Belohnung im Jenseits. Was die anderen Terroristen anlangt, so sind diese entweder infolge sozialer Ausgrenzung oder religiöser Indoktrinierung fest entschlossen, unabhängig von jeder Strafe, Anschläge zu begehen. Hier können nur eine frühe Erkennung und Überwachung dieser „Gefährder“mehr Sicherheit bringen. as sind Personen, die zufolge konkreter Hinweise verdächtig sind, terroristisch zuschlagen. Um dies zu verhindern, muss unter Beachtung rechtsstaatlicher Grenzen der technische Fortschritt bei den Überwachungsmöglichkeiten ausgenützt werden können. Der Gesetzgeber darf jedoch unter Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit eine Ausuferung nicht zulassen. Demokratie verträgt keine Massenüberwachung.
lehrt an der Universität Graz und war Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz
„Gerade die Sexual- und Gewalttäter haben in der Regel überhaupt keine Ahnung vom Ausmaß der angedrohten Strafe.“
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