In Salzburg könnten Rauchpausen erfasst und von der Arbeitszeit abgezogen werden. In Kärnten gibt es schon Beispiele.
Mitarbeiter der Salzburger Landeskliniken (SALK) sollen künftig ausschließlich in ihrer Freizeit rauchen dürfen. Das fordert SALK-Geschäftsführer Paul Sungler. „Wie kommen die Nichtraucher dazu, dass die anderen rauchen gehen und sie arbeiten müssen?“, fragt Sungler. Rauchpausen müssten aufgezeichnet werden. Arbeitszeit, die durch die Zigarettenpause verloren geht, soll dadurch hereingearbeitet werden. Rechtlich wäre das möglich – mit Zustimmung des Betriebsrates.
„Arbeitsrechtlich gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Rauchpausen“, sagt Jutta Steinkellner, Leiterin des Servicecenters in der Wirtschaftskammer Kärnten. Und weiter: „Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten verpflichtend.“Karl Schneeberger von der Arbeiterkammer (AK) zweifelt an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens „Ausstechen für das Rauchen“.
würden die Produktivität und Konzentrationsfähigkeit der Belegschaft erwiesenermaßen begünstigen. Zudem könne man auch bei einer Zigarette über die Arbeit sprechen. Und Schneeberger verweist auf eine Umfrage der AK Oberösterreich aus dem Jahr 2016. Demnach arbeiten 35 Prozent der heimischen Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit. Wenn Arbeitgeber unter diesem Gesichtspunkt eine minutengenaue Aufzeichnung fordern, sei das problematisch. Vorreiter in Sachen „Rauchverbot am Arbeitsplatz“und „Aus-