„Parkzettelkannman nicht abschreiben“
Steuertipps der AK-Steuerexperten am Kleine-Telefon zu Kinderbetreuungskosten, Begräbniskosten, Studienkosten, Negativsteuer und Pendlergeld.
Ich beziehe Pendlerpauschale, fahre aber öffentlich. Habe ich trotzdem Anspruch auch auf den Pendler-Euro?
Die Pendlerpauschale ist an den Pendler-Euro gekoppelt, daher: Ja. Welches Verkehrsmittel Sie benützen, ist von der steuerlichen Wirksamkeit her egal.
Mein Sohn ist 25 Jahre alt, hatte 2017 kein Einkommen, jedoch hohe Aufwendungen für Fortbildungskurse, die ich bezahlt habe. Kann ich die Kosten abschreiben?
Die Aufwendungen Ihres Sohnes stellen Werbungskosten dar. Werbungskosten, die für Kinder bezahlt werden, sind jedoch nicht absetzbar. Zwar könnte Ihr Sohn die Kosten geltend machen, aber weil er kein Einkommen hatte, ist die Abschreibung wirkungslos.
Zahlt sich ein Steuerausgleich bei 844 Euro Pension aus?
Ja. Sie bekommen die Negativsteuer zurück, weil Sie weniger als 1000 Euro pro Monat „verdienen“. Allerdings nur, wenn Sie keine Ausgleichszulage bekommen. Negativsteuer heißt, Sie bekommen die Hälfte der bezahlten Sozialversicherung zurück, als Pensionist maximal 110 Euro.
Ich bekomme 1600 Euro Pension und zusätzlich 58 Euro monatliche Rente aus Deutschland. Was soll ich – steuerlich – tun?
Sie müssen Ihre deutsche Rente in Österreich deklarieren – und zwar auf dem Formular „L 1 i“. Und Sie müssen damit rechnen, dass das deutsche Finanzamt irgendwann auf Sie zukommt. Achtung: Das kann fünf, sechs Jahre dauern.
Ich bin 67, in Pension und habe 2017 rund 11.000 Euro dazuverdient. Jetzt der Schock: Ich muss fast die Hälfte davon Steuern nachzahlen.
Ich verstehe Ihren Unmut. Das Problem: In Ihrem Fall wird der Grenzsteuersatz wirksam. Es hat also – leider – alles seine Richtigkeit.