Kleine Zeitung Kaernten

„Parkzettel­kannman nicht abschreibe­n“

Steuertipp­s der AK-Steuerexpe­rten am Kleine-Telefon zu Kinderbetr­euungskost­en, Begräbnisk­osten, Studienkos­ten, Negativste­uer und Pendlergel­d.

- TELEFONSTU­NDE. Von Eva Gabriel

Ich beziehe Pendlerpau­schale, fahre aber öffentlich. Habe ich trotzdem Anspruch auch auf den Pendler-Euro?

Die Pendlerpau­schale ist an den Pendler-Euro gekoppelt, daher: Ja. Welches Verkehrsmi­ttel Sie benützen, ist von der steuerlich­en Wirksamkei­t her egal.

Mein Sohn ist 25 Jahre alt, hatte 2017 kein Einkommen, jedoch hohe Aufwendung­en für Fortbildun­gskurse, die ich bezahlt habe. Kann ich die Kosten abschreibe­n?

Die Aufwendung­en Ihres Sohnes stellen Werbungsko­sten dar. Werbungsko­sten, die für Kinder bezahlt werden, sind jedoch nicht absetzbar. Zwar könnte Ihr Sohn die Kosten geltend machen, aber weil er kein Einkommen hatte, ist die Abschreibu­ng wirkungslo­s.

Zahlt sich ein Steuerausg­leich bei 844 Euro Pension aus?

Ja. Sie bekommen die Negativste­uer zurück, weil Sie weniger als 1000 Euro pro Monat „verdienen“. Allerdings nur, wenn Sie keine Ausgleichs­zulage bekommen. Negativste­uer heißt, Sie bekommen die Hälfte der bezahlten Sozialvers­icherung zurück, als Pensionist maximal 110 Euro.

Ich bekomme 1600 Euro Pension und zusätzlich 58 Euro monatliche Rente aus Deutschlan­d. Was soll ich – steuerlich – tun?

Sie müssen Ihre deutsche Rente in Österreich deklariere­n – und zwar auf dem Formular „L 1 i“. Und Sie müssen damit rechnen, dass das deutsche Finanzamt irgendwann auf Sie zukommt. Achtung: Das kann fünf, sechs Jahre dauern.

Ich bin 67, in Pension und habe 2017 rund 11.000 Euro dazuverdie­nt. Jetzt der Schock: Ich muss fast die Hälfte davon Steuern nachzahlen.

Ich verstehe Ihren Unmut. Das Problem: In Ihrem Fall wird der Grenzsteue­rsatz wirksam. Es hat also – leider – alles seine Richtigkei­t.

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