Tag zwei im Schadenersatz-Prozess gegen Haider-Erbinnen: ExLandesholding-Chef verteidigt Honorar für Gutachter Birnbacher.
Hypo, Dietrich Birnbacher und kein Ende: Elf Jahre nach dem Teilverkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank beschäftigt dieses Geschäft und vor allem das Gutachten des Villacher Steuerberaters noch die Justiz.
Diesmal im Schadensersatzprozess, den das Land Kärnten gegen Jörg Haiders Erbinnen führt. 600.000 Euro will das Land von Claudia Haider und ihren Töchtern. Geld aus jenen sechs Millionen Euro, die Birnbacher für sein Hypo-Gutachten bekommen hat. Eine Tätigkeit, für die er den Auftrag von den Privatpersonen Jörg Haider und Josef Martinz bekommen hat, und die laut Gerichtsurteil nur 300.000 Euro wert war. Die Differenz von 5,7 Millionen Euro will sich das Land von den Beteiligten zurückholen.
Ein schwieriges Thema: Denn Jörg Haider, von dessen Erben das Land Schadensersatz haben will, war 2012, zum Zeitpunkt des Hypo-Strafprozesses, bereits verstorben. Haider war daher nicht Partei, wie Volker Mogel, einer der Anwälte der Erbinnen in der gestrigen Verhandlung betonte: „Es geht entscheidend darum, was hat Dr. Haider mit allem zu tun.“
Nicht die einzige schwierige Frage, die Richterin Sabine Grün klären muss: Welche Leistungen hat Birnbacher erbracht? Waren diese zum überwiegenden Vorteil der Kärntner Landesholding (KLH)? Rechtfertigen diese Leistungen Birnbachers Honorar? Wenn nicht, besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber Haiders Erbinnen?