Kleine Zeitung Kaernten

Bundesweit­e Lösung wird gesucht

Die Mindestsic­herung bleibt nach Urteil des Höchstgeri­chts ein Problemfal­l. Neuer Vorstoß, Modell der West-Bundesländ­er auszurolle­n.

- Von Claudia Gigler In Kärnten

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Mindestsic­herung in Niederöste­rreich aufgehoben. Im Urteil heißt es: Eine von der Dauer des Aufenthalt­s in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsic­herung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen seien „unsachlich und daher verfassung­swidrig“. Was nun?

Die Niederöste­rreicher haben jetzt gar keine Mindestsic­herung mehr. Eine Reparatur ist nicht zulässig, und die alte Regelung tritt auch nicht wieder in Kraft. Die oberösterr­eichische Regelung liegt zur Prüfung beim Verfassung­sgerichtsh­of und wird vermutlich auch aufgehoben werden. Dort gibt es nämlich ebenfalls eine Deckelung, außerdem wurde die Mindestsic­herung für Inländer gar nicht, für Ausländer aber auf 500 Euro gekürzt. Die burgenländ­ische Regelung wurde noch nicht angefochte­n, enthält aber wie die niederöste­rreichisch­e Deckelung und Wartefrist. Dennoch sehen Oberösterr­eichs Landeshaup­tmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Burgenland­s Sozialland­esrat Norbert Darabos (SPÖ) keinen Änderungsb­edarf.

Die türkis-blaue Bundesregi­erung will eine Arbeitsgru­ppe einberufen, die in einem Jahr ein Ergebnis vorlegen soll. Auf welcher Basis in der Zwischenze­it rund 20.000 Bedürftige in Niederöste­rreich unterstütz­t werden, ist offen.

Vorbild. Die steirische Sozialland­esrätin Doris Kampus (SPÖ) ist derzeit Vorsitzend­e der Sozialrefe­rentenkonf­erenz der Länder. Sie plädiert für einen anderen Weg: „Es gibt ein Modell, das Bestand hatte vor dem Höchstgeri­cht, nämlich das Westachsen­modell von Vorarlberg und Tirol, das sich an die steirische Novelle anlehnte.“Kampus: „Dieses Modell funktionie­rt, und es spart Geld. Die Zahl der Bezieher geht zurück, weil wir sie in Arbeit bringen. Alle anderen Län-

der könnten das Modell von einem Tag auf den anderen übernehmen.“Die Eckpunkte: 863 Euro Mindestsic­herung, wovon 216 Euro als Sachleistu­ng gewährt werden können, wenn die Behörde dies als sinnvoll erachtet. Zuwanderer bekommen die Mindestsic­herung unter dem Titel der „Integratio­nshilfe“, die ihnen Verpflicht­ungen wie Sprachkurs­e auferlegt. Bei Verstößen wird gekürzt.

Die nächste Konferenz der Sozialrefe­renten der Bundesländ­er ist im April. Kampus will bis dahin Einvernehm­en auf Ländereben­e herstellen. In Kärnten und Salzburg gab es noch keine Verschärfu­ng, man wollte dort immer schon eine bundesweit­e Regelung. Auch Wien sieht Kampus mit im Boot. 2016 standen die Länder vor einer Einigung, doch vor der Wahl sprangen die Oberösterr­eicher ab, gefolgt von Niederöste­rreich. Kampus: „Jetzt ist der Zeitpunkt für eine bundeseinh­eitliche Regelung in den Ländern da. Wir werden dem Bund zeigen, dass wir das können. Und dabei sogar noch sparen.“

haben sich im Landtagswa­hlkampf FPÖ, ÖVP und Team Kärnten für Reformen der Mindestsic­herung ausgesproc­hen, vorrangig für die Kürzung der Unterstütz­ung für Ausländer. FPÖ-Obmann Gernot Darmann hat im Vorjahr überhaupt die gänzliche Streichung der Mindestsic­herung für Asylanten gefordert. Beim Sondierung­sgespräch für die Bildung einer neuen Landesregi­erung, das die FPÖ mit der SPÖ am Montag geführt hat, war das kein Thema mehr.

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