Bundesweite Lösung wird gesucht
Die Mindestsicherung bleibt nach Urteil des Höchstgerichts ein Problemfall. Neuer Vorstoß, Modell der West-Bundesländer auszurollen.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Mindestsicherung in Niederösterreich aufgehoben. Im Urteil heißt es: Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen seien „unsachlich und daher verfassungswidrig“. Was nun?
Die Niederösterreicher haben jetzt gar keine Mindestsicherung mehr. Eine Reparatur ist nicht zulässig, und die alte Regelung tritt auch nicht wieder in Kraft. Die oberösterreichische Regelung liegt zur Prüfung beim Verfassungsgerichtshof und wird vermutlich auch aufgehoben werden. Dort gibt es nämlich ebenfalls eine Deckelung, außerdem wurde die Mindestsicherung für Inländer gar nicht, für Ausländer aber auf 500 Euro gekürzt. Die burgenländische Regelung wurde noch nicht angefochten, enthält aber wie die niederösterreichische Deckelung und Wartefrist. Dennoch sehen Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Burgenlands Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ) keinen Änderungsbedarf.
Die türkis-blaue Bundesregierung will eine Arbeitsgruppe einberufen, die in einem Jahr ein Ergebnis vorlegen soll. Auf welcher Basis in der Zwischenzeit rund 20.000 Bedürftige in Niederösterreich unterstützt werden, ist offen.
Vorbild. Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) ist derzeit Vorsitzende der Sozialreferentenkonferenz der Länder. Sie plädiert für einen anderen Weg: „Es gibt ein Modell, das Bestand hatte vor dem Höchstgericht, nämlich das Westachsenmodell von Vorarlberg und Tirol, das sich an die steirische Novelle anlehnte.“Kampus: „Dieses Modell funktioniert, und es spart Geld. Die Zahl der Bezieher geht zurück, weil wir sie in Arbeit bringen. Alle anderen Län-
der könnten das Modell von einem Tag auf den anderen übernehmen.“Die Eckpunkte: 863 Euro Mindestsicherung, wovon 216 Euro als Sachleistung gewährt werden können, wenn die Behörde dies als sinnvoll erachtet. Zuwanderer bekommen die Mindestsicherung unter dem Titel der „Integrationshilfe“, die ihnen Verpflichtungen wie Sprachkurse auferlegt. Bei Verstößen wird gekürzt.
Die nächste Konferenz der Sozialreferenten der Bundesländer ist im April. Kampus will bis dahin Einvernehmen auf Länderebene herstellen. In Kärnten und Salzburg gab es noch keine Verschärfung, man wollte dort immer schon eine bundesweite Regelung. Auch Wien sieht Kampus mit im Boot. 2016 standen die Länder vor einer Einigung, doch vor der Wahl sprangen die Oberösterreicher ab, gefolgt von Niederösterreich. Kampus: „Jetzt ist der Zeitpunkt für eine bundeseinheitliche Regelung in den Ländern da. Wir werden dem Bund zeigen, dass wir das können. Und dabei sogar noch sparen.“
haben sich im Landtagswahlkampf FPÖ, ÖVP und Team Kärnten für Reformen der Mindestsicherung ausgesprochen, vorrangig für die Kürzung der Unterstützung für Ausländer. FPÖ-Obmann Gernot Darmann hat im Vorjahr überhaupt die gänzliche Streichung der Mindestsicherung für Asylanten gefordert. Beim Sondierungsgespräch für die Bildung einer neuen Landesregierung, das die FPÖ mit der SPÖ am Montag geführt hat, war das kein Thema mehr.