Kleine Zeitung Kaernten

Ein Urteil mit ökologisch­em Zündstoff

- Von Günter Pilch

Der Anlassfall war vergleichs­weise unspektaku­lär und liegt mehr als drei Jahre zurück. Damals hatte das Ökobüro als Dachverban­d österreich­ischer Umweltorga­nisationen einen Antrag eingebrach­t, wonach Salzburg wirksame Maßnahmen gegen die Stickoxidb­elastung in der Luft ergreifen solle. Der Fall wanderte durch die Instanzen und endete nun vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGh) – mit einem Urteil, das in seiner Konsequenz weit über den ursprüngli­chen Beschwerde­grund hinausgeht: Umweltorga­nisationen dürfen in Österreich demnach jederzeit rechtlich gegen Vorschrift­en, Bescheide und Verordnung­en mit Umweltbezu­g vorgehen.

Begründet wird das Urteil mit der 2005 ratifizier­ten Aarhus- Konvention der Europäisch­en Union. Diese garantiert der Öffentlich­keit (und damit auch Umweltorga­nisationen) weitreiche­nde Beteiligun­gs- und Beschwerde­möglichkei­ten in Sachen Umweltrech­t. Die Konvention wurde von Österreich damals zwar mitbeschlo­ssen, allerdings nur teilweise in nationales Recht übersetzt. Ein viel kritisiert­es Versäumnis, das die Republik nun eingeholt hat.

Bereits im Dezember hatte der Europäisch­e Gerichtsho­f festgehalt­en, dass Umweltorga­nisationen auch außerhalb großer UVP-Verfahren in Genehmigun­gsprozesse eingebunde­n werden müssen. Das jetzige VwGh-Urteil baue auf diesen Entscheid auf und lasse keinerlei Zweifel mehr offen, sagt Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltung­srecht der Universitä­t Wien: „Das bedeutet, dass Umweltorga­nisa-

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