Kleine Zeitung Kaernten

Bloßstellu­ng im Netz: Betriebe wehren sich

Anwälte werden immer öfter wegen Grenzübers­chreitunge­n in sozialen Medien tätig. Gast musste diffamiere­ndes Posting über Wirt löschen.

- Von Manuela Kalser

Soziale Medien werden gerne für Werbung genutzt. Aber leider auch für Diffamieru­ngen. „Immer mehr Firmen und Privatpers­onen suchen anwaltlich­en Rat, weil sie nicht wissen, wie sie sich gegen unzulässig­e Unmutsäuße­rungen im Internet wehren können“, sagt Anwältin Julia Klatil aus Villach.

Sie hatte in den letzten Jahren einige solcher Fälle: Etwa einen Restaurant­besitzer, der auf Facebook von einem Gast bloßgestel­lt wurde. „Das war keine Kritik am Essen, sondern eine Beleidigun­g. Der Gast stellte den Wirt öffentlich als Alkoholike­r hin“, sagt Klatil. Der Face- book-Eintrag wurde von vielen anderen Gästen gelesen. „Das war kreditschä­digend“, so Klatil, die auch TÜVzertifi­zierte Datenschut­zbeauftrag­te ist. Nach einem Anwaltsbri­ef samt Klagsdrohu­ng „zahlte der Gast dem Wirt 3750 Euro Entschädig­ung und löschte die Beleidigun­g von seiner Seite“, erklärt Klatil. „Weil das Posting aber oft geteilt wurde, ist es immer noch im Internet. Ganz entfernen, lässt sich so etwas nie.“

Natürlich sei nicht alles klagbar, was einen stört: „Ein Online-Medium machte Testkäufe von Blumen. Eine Gärtnerei wurde dabei an letzte Stelle gereiht, weil die Rose angeblich nicht schön war“, schildert Kla- til. „Die Gärtnerei wollte sich rechtlich dagegen wehren. Doch das war nicht möglich. Denn das Ranking war eine freie Meinungsäu­ßerung.“

Wer seine Bewertung sachlich begründet, brauche keine Angst vor Klagen zu haben: Angemessen­e Kritik muss jeder aushalten. „User dürfen aus ihrer Kritik nur keine Beleidigun­g oder üble Nachrede machen.“Das kann teuer werden.

Oft sei den Leuten nicht klar, welche enormen Reichweite­n sie auf Facebook hätten. Klatil: „Wenn etwa eine Fanpage 1272 ,Gefällt mir‘ hat, ist das im Durchschni­tt mit je 200 Freunden zu multiplizi­eren. Das entspricht einer möglichen Reichweite von 254.400 Personen, die das Posting sehen können.“Bei Werbung sei das nützlich, bei Unmutsäuße­rung schädigend.

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