Was passiert mit digitalen Daten, wenn jemand stirbt?
Für die Hinterbliebenen ist es oft belastend, wenn Verstorbene noch Profile in sozialen Medien haben.
„Derzeit gibt es keine gültigen Regeln, wie mit einem digitalen Erbe, etwa dem Facebook-Profil Verstorbener, umgegangen wird“, sagt Anwältin Iris Mutz. Wegen Datenschutzvorschriften hätten Hinterbliebene meist keinen Zugriff auf die digitalen Dienste, die jemand zu Lebzeiten nutzte. Gerade dort sind aber oft Daten (Fotos usw.), auf die Angehörige gerne Zugriff hätten.
Oft ist es für Angehörige belastend, wenn Verstorbene weiterhin einen Account in sozialen Netzwerken haben. Vor allem, wenn automatisch Nachrichten, wie Geburtstag-Erinnerungen, versendet werden. Mutz: „Bei Facebook etwa kann vom Nutzer zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt festgelegt werden. Diese Person kann im Todesfall die Stilllegung des Accounts beantragen. Sie kann eine letzte Meldung erstellen und das Profil aktualisieren.“
„Wer als Nachlasskontakt genannt wird, hat aber keinen Zugriff auf Daten des Toten und kann auch keine Beiträge sofort löschen.“Es könne lediglich das Konto/ Profil in den „Gedenkzustand“umgestellt werden. Dadurch scheint der verstorbene Nutzer nicht mehr aktiv auf. Mutz: „Geburtstagsnachrichten werden so nicht mehr versendet.“Die Löschung eines Accounts kann beantragt werden, indem ein Verwandter oder der genannte Nachlasskontakt die Sterbeurkunde oder Todesanzeige des früheren Facebook-Nutzers vorlegt.
Ein User kann auch selbst schon zu Lebzeiten die Löschung des Kontos nach dem Tod beantragen. Diese werde durchgeführt, sobald ein Dritter die Sterbeurkunde oder die Todesanzeige übermittelt.
Da es meist auch bei nahen Angehörigen unmöglich ist, die Login-Daten des Verstorbenen zu bekommen, sei es ratsam, noch zu Lebzeiten zu regeln, was mit dem „digitalen Nachlass“passieren soll. Anwältin Mutz betont: „Man kann Passwörter auch testamentarisch hinterlegen.“