Grünes Licht für Alkoholverbot
Bis zu 218 Euro Strafe muss man ab 1. April für Alkoholtrinken auf dem Heiligengeistplatz, im Lendhafen und Nebengassen zahlen.
Ab
1. April gilt auf dem Heiligengeistplatz, in der Klostergasse, im Lendhafen und der Hafengasse ein von der Stadt Klagenfurt verordnetes Alkoholverbot. Das hat der Gemeinderat gestern mehrheitlich beschlossen. „Es ist ein Alkoholkonsumverbot. Die Mitnahme von Alkohol, das Trinken in Gastgärten und bei behördlich genehmigten Veranstaltungen ist gestattet“, betonte Bürgermeisterin MariaLuise Mathiaschitz (SPÖ).
Eingebunden sind Polizei, Ordnungsamt und Sozialarbeiter. Die Strafe kann sich auf bis zu 218 Euro belaufen. Das Verbot ist bis Ende Oktober befristet. Parallel dazu läuft eine Evaluierung. Auf dieser Basis soll dann entschieden werden, ob ein dauerhaftes Verbot gerechtfertigt ist und einer Überprüfung des Verfassungsge- richtes standhalten würde. Die FPÖ hat das Verbot schon länger gefordert, ist aber im letzten Gemeinderat mit ihrem Antrag abgeblitzt. Sie legte gestern 565 Unterschriften für die Einführung des Verbots vor. Vehement gegen das Verbot sind die Grünen. „Das ist der falsche Weg“, erklärte Stadtrat Frank Frey (Grüne). Vielmehr müsse man die trinkenden Obdachlosen ansprechen und ihnen Hilfe anbieten. Daraufhin wurde er von Mathiaschitz aufgefordert, seine „Sozialromantik hintanzustellen“. Auch sein ehemaliger Parteikollege Thomas WinterHolzinger (Fair) meinte, Frey lasse sich von persönlichen Ansichten leiten, nehme aber nicht die Probleme der Anrainer wahr.
Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann (Grüne) erneuerte ihre Forderung nach einem öffentlichen WC auf dem Heiligengeistplatz. Dieses wurde vor Jahren zugesperrt, weil es von Drogenkonsumenten missbraucht wurde. FPÖ und ÖVP sprachen sich ebenfalls dafür aus. Die Bürgermeisterin sagte zu, sie werde Gespräche mit den Stadtwerken führen.
Bettina Auer