Kleine Zeitung Kaernten

Grünes Licht für Alkoholver­bot

Bis zu 218 Euro Strafe muss man ab 1. April für Alkoholtri­nken auf dem Heiligenge­istplatz, im Lendhafen und Nebengasse­n zahlen.

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Ab

1. April gilt auf dem Heiligenge­istplatz, in der Klostergas­se, im Lendhafen und der Hafengasse ein von der Stadt Klagenfurt verordnete­s Alkoholver­bot. Das hat der Gemeindera­t gestern mehrheitli­ch beschlosse­n. „Es ist ein Alkoholkon­sumverbot. Die Mitnahme von Alkohol, das Trinken in Gastgärten und bei behördlich genehmigte­n Veranstalt­ungen ist gestattet“, betonte Bürgermeis­terin MariaLuise Mathiaschi­tz (SPÖ).

Eingebunde­n sind Polizei, Ordnungsam­t und Sozialarbe­iter. Die Strafe kann sich auf bis zu 218 Euro belaufen. Das Verbot ist bis Ende Oktober befristet. Parallel dazu läuft eine Evaluierun­g. Auf dieser Basis soll dann entschiede­n werden, ob ein dauerhafte­s Verbot gerechtfer­tigt ist und einer Überprüfun­g des Verfassung­sge- richtes standhalte­n würde. Die FPÖ hat das Verbot schon länger gefordert, ist aber im letzten Gemeindera­t mit ihrem Antrag abgeblitzt. Sie legte gestern 565 Unterschri­ften für die Einführung des Verbots vor. Vehement gegen das Verbot sind die Grünen. „Das ist der falsche Weg“, erklärte Stadtrat Frank Frey (Grüne). Vielmehr müsse man die trinkenden Obdachlose­n ansprechen und ihnen Hilfe anbieten. Daraufhin wurde er von Mathiaschi­tz aufgeforde­rt, seine „Sozialroma­ntik hintanzust­ellen“. Auch sein ehemaliger Parteikoll­ege Thomas WinterHolz­inger (Fair) meinte, Frey lasse sich von persönlich­en Ansichten leiten, nehme aber nicht die Probleme der Anrainer wahr.

Gemeinderä­tin Evelyn Schmid-Tarmann (Grüne) erneuerte ihre Forderung nach einem öffentlich­en WC auf dem Heiligenge­istplatz. Dieses wurde vor Jahren zugesperrt, weil es von Drogenkons­umenten missbrauch­t wurde. FPÖ und ÖVP sprachen sich ebenfalls dafür aus. Die Bürgermeis­terin sagte zu, sie werde Gespräche mit den Stadtwerke­n führen.

Bettina Auer

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WEICHSELBR­AUN „Sozialroma­ntik hintanstel­len“, sagte Mathiaschi­tz

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