Kleine Zeitung Kaernten

Nazi-Opfer: Pass für die Nachfahren

Staatsbürg­erschaft für Kinder der Nazi-Opfer.

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Anlässlich des Gedenkjahr­es will die Regierung auch den Nachkommen von Vertrieben­en der NS-Zeit den Erwerb der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft ermögliche­n. 1993 wurde im Staatsbürg­erschaftsr­echt die Möglichkei­t der Wiedereinb­ürgerung für jüdische Vertrieben­e erleichter­t. Seither können Personen, die in der Zeit des Nationalso­zialismus aus Österreich geflohen sind, die Staatsbürg­erschaft wieder erwerben. Weder ein inländisch­er Wohnsitz noch der Nachweis eines gesicherte­n Lebensunte­rhalts sind in diesen Fällen erforderli­ch.

Die bestehende­n Bestimmung­en nehmen jedoch nur Bezug auf Vertrieben­e selbst. Das soll sich nun ändern. Künftig sollen auch die Kinder und Enkel die Staatsbürg­erschaft erhalten – unter Beibehaltu­ng ihrer bisherigen Staatsange­hörigkeit, heißt es in dem von Innenminis­ter Herbert Kickl unterzeich­neten Vortrag.

Ein Gesetz gibt es noch nicht, die Regierung will das Vorhaben bis Ende des Jahres umsetzen, kündigte Kurz an. Viele Vertrieben­e seien nach dem Krieg nicht zurückgeko­mmen. „Sie waren meistens nicht willkommen.“Das wolle man nun wiedergutm­achen, so der Kanzler.

Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach davon, dass die Erinnerung an die NS-Verbrechen „Verpflicht­ung und Mahnung, dass so etwas nicht wieder passieren darf “, sei. „Wir dürfen nie vergessen, was unseren Mitbürgern passiert ist.“

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