Betrugsvorwürfe nach Schlagerkonzert-Flop
Veranstalter stand gestern vor Gericht, da nach Konzert viele Rechnungen offenblieben.
Ein Kärntner musste sich gestern wegen Abgabenhinterziehung, Untreue, gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der 33-Jährige hatte 2016 als Präsident eines Oberkärntner Vereins ein Schlagerkonzert unter anderem mit Sänger Nik P. organisiert, das aber floppte. Statt 2500 Zuschauer kamen rund 1200, von denen nur etwa 500 zahlende Gäste waren.
Lieferanten blieben auf ihren Rechnungen sitzen und fielen um mehrere 10.000 Euro um. Darüber hinaus lieh er sich 30.000 Euro von Bekannten und soll Sponsorengelder eingesteckt sowie sich am Vereinskonto bedient haben, so Staatsanwältin Daniela Zupanc, die ihm gewerbsmäßig schweren Betrug vorwirft.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Die ganze Sache sei kein Betrug gewesen, vielmehr sei er ein „unternehmerisches Risiko“eingegangen. Als er bemerkt hatte, dass ihm das Ganze über den Kopf wächst, holte er sich einen Manager. Als ihn Schöffenrichtiger Oliver Kitz fragte, warum er ohne Know-how so etwas überhaupt angegangen ist, sagte er: „Weil ich ein Vollidiot war! Wenn ich das gewusst hätte, dass nur so wenig Zuschauer kommen, hätte ich das nie angegriffen.“
Trotzdem blieb der 33-Jährige dabei und sagte, dass der Manager die meiste Organisationsarbeit übernommen habe, er selbst habe nur als Vertreter des veranstaltenden Vereins die Verträge unterzeichnet, die er ihm vorgelegt habe. Den hohen Summen, die noch offen sind, würden Einzahlungen in Höhe von mehreren 10.000 Euro gegenüberstehen. Der Haken: Die Belege dafür seien bei seiner Frau in Kanada, und es sei bisher noch nicht möglich gewesen, sie dem Gericht vorzulegen.
blieben drei weitere Delikte, zu denen der Mann voll geständig war. Wegen Abgabehinterziehung wurde er – nicht rechtskräftig – zur einer Strafe von 130.000 Euro verurteilt. Wegen Urkundenfälschung fasste er drei Monate unbedingte Haft aus. Im April geht die Verhandlung weiter, dort wird auch die Untreuehandlung aus dem Jahr 2014 weiterverhandelt.