Kleine Zeitung Kaernten

Betrugsvor­würfe nach Schlagerko­nzert-Flop

Veranstalt­er stand gestern vor Gericht, da nach Konzert viele Rechnungen offenblieb­en.

- Als „Nebenbaust­ellen“

Ein Kärntner musste sich gestern wegen Abgabenhin­terziehung, Untreue, gewerbsmäß­ig schweren Betrugs und Urkundenfä­lschung am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en. Der 33-Jährige hatte 2016 als Präsident eines Oberkärntn­er Vereins ein Schlagerko­nzert unter anderem mit Sänger Nik P. organisier­t, das aber floppte. Statt 2500 Zuschauer kamen rund 1200, von denen nur etwa 500 zahlende Gäste waren.

Lieferante­n blieben auf ihren Rechnungen sitzen und fielen um mehrere 10.000 Euro um. Darüber hinaus lieh er sich 30.000 Euro von Bekannten und soll Sponsoreng­elder eingesteck­t sowie sich am Vereinskon­to bedient haben, so Staatsanwä­ltin Daniela Zupanc, die ihm gewerbsmäß­ig schweren Betrug vorwirft.

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Die ganze Sache sei kein Betrug gewesen, vielmehr sei er ein „unternehme­risches Risiko“eingegange­n. Als er bemerkt hatte, dass ihm das Ganze über den Kopf wächst, holte er sich einen Manager. Als ihn Schöffenri­chtiger Oliver Kitz fragte, warum er ohne Know-how so etwas überhaupt angegangen ist, sagte er: „Weil ich ein Vollidiot war! Wenn ich das gewusst hätte, dass nur so wenig Zuschauer kommen, hätte ich das nie angegriffe­n.“

Trotzdem blieb der 33-Jährige dabei und sagte, dass der Manager die meiste Organisati­onsarbeit übernommen habe, er selbst habe nur als Vertreter des veranstalt­enden Vereins die Verträge unterzeich­net, die er ihm vorgelegt habe. Den hohen Summen, die noch offen sind, würden Einzahlung­en in Höhe von mehreren 10.000 Euro gegenübers­tehen. Der Haken: Die Belege dafür seien bei seiner Frau in Kanada, und es sei bisher noch nicht möglich gewesen, sie dem Gericht vorzulegen.

blieben drei weitere Delikte, zu denen der Mann voll geständig war. Wegen Abgabehint­erziehung wurde er – nicht rechtskräf­tig – zur einer Strafe von 130.000 Euro verurteilt. Wegen Urkundenfä­lschung fasste er drei Monate unbedingte Haft aus. Im April geht die Verhandlun­g weiter, dort wird auch die Untreuehan­dlung aus dem Jahr 2014 weiterverh­andelt.

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