Kleine Zeitung Kaernten

Wohlfühlen

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stützen, soziale Kontakte aufrechtzu­erhalten oder neue Kontakte zu knüpfen. Dazu ist es zunächst wichtig, die Situation des Pflegebedü­rftigen zu kennen. Lebt er alleine? Bekommt er Besuch? Auch gilt es herauszufi­nden, wie viel Kontakt der Pflegebedü­rftige überhaupt haben möchte. Während sich manche Menschen trotz relativ vieler sozialer Beziehunge­n einsam fühlen, sind andere schon mit wenigen glücklich.

Wie wird die Unterbring­ung in einem „Alternativ­en Lebensraum“finanziert? Die Kosten für den Aufenthalt in einem „Alternativ­en Lebensraum“betragen 60,59 Euro/ Tag zzgl. 10 Prozent MWSt. Soweit ein/e BewohnerIn mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu zahlen, ist die Kostenüber­nahme im Rahmen der sozialen Mindestsic­herung durch das Land Kärnten zu beantragen.

Wird die Kostentrag­ung durch das Land Kärnten beantragt, so sind für die Feststellu­ng der Hilfsbedür­ftigkeit folgende Unterlagen samt Nachweisen vorzulegen: - alle Einkommen (Pension, AMSLeistun­gen, Unterhalts­leistungen; Pflegegeld-Bezug; Miete, Pacht, Leibrente, Zahlungen aus vertraglic­hen Verpflicht­ungen) - Vermögen (Sparvermög­en, bestehende Sterbe– und Lebensvers­icherungen, Sparbuch, etc.)

Wenn soziale Hilfsbedür­ftigkeit vorliegt, erhält der/die BewohnerIn eine Kostenüber­nahme vom Land Kärnten. Die aus Einkommen und Vermögen nicht gedeckten Kosten werden vom Land Kärnten übernommen.

Aus dem Einkommen verbleiben dem/der BewohnerIn 20 Prozent des Einkommens sowie die Sonderzahl­ungen. Aus dem Pflegegeld verbleiben dem/der BewohnerIn 44,29 Euro (=Pflegegeld-Taschengel­d).

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