Wohlfühlen
stützen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten oder neue Kontakte zu knüpfen. Dazu ist es zunächst wichtig, die Situation des Pflegebedürftigen zu kennen. Lebt er alleine? Bekommt er Besuch? Auch gilt es herauszufinden, wie viel Kontakt der Pflegebedürftige überhaupt haben möchte. Während sich manche Menschen trotz relativ vieler sozialer Beziehungen einsam fühlen, sind andere schon mit wenigen glücklich.
Wie wird die Unterbringung in einem „Alternativen Lebensraum“finanziert? Die Kosten für den Aufenthalt in einem „Alternativen Lebensraum“betragen 60,59 Euro/ Tag zzgl. 10 Prozent MWSt. Soweit ein/e BewohnerIn mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu zahlen, ist die Kostenübernahme im Rahmen der sozialen Mindestsicherung durch das Land Kärnten zu beantragen.
Wird die Kostentragung durch das Land Kärnten beantragt, so sind für die Feststellung der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterlagen samt Nachweisen vorzulegen: - alle Einkommen (Pension, AMSLeistungen, Unterhaltsleistungen; Pflegegeld-Bezug; Miete, Pacht, Leibrente, Zahlungen aus vertraglichen Verpflichtungen) - Vermögen (Sparvermögen, bestehende Sterbe– und Lebensversicherungen, Sparbuch, etc.)
Wenn soziale Hilfsbedürftigkeit vorliegt, erhält der/die BewohnerIn eine Kostenübernahme vom Land Kärnten. Die aus Einkommen und Vermögen nicht gedeckten Kosten werden vom Land Kärnten übernommen.
Aus dem Einkommen verbleiben dem/der BewohnerIn 20 Prozent des Einkommens sowie die Sonderzahlungen. Aus dem Pflegegeld verbleiben dem/der BewohnerIn 44,29 Euro (=Pflegegeld-Taschengeld).