Haider-Prozess: Beugestrafe für Ex-Steuerberater Birnbacher.
Ex-Steuerberater verweigerte im Prozess gegen die Haider-Erbinnen erneut die Aussage. Dafür bekam er eine Geldstrafe. Jetzt muss Oberlandesgericht Graz entscheiden.
Was war Ihre konkrete Leistung beim Verkauf der Hypo-Bank an die Bayerische Landesbank?“Dietrich Birnbacher dachte nicht daran, die Frage und andere Fragen von Richterin Sabine Grün zu beantworten. Wie vor zwei Wochen, bei seinem ersten Auftritt als Zeuge im Prozess gegen die Haider-Erbinnen, berief sich Birnbacher gestern auf seine Verschwiegenheit als Wirtschaftstreuhänder.
Dass ihn eine Streitpartei, die einstige Kärntner Landesholding (KLH), von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, stimmte Birnbacher nicht um. Auch nicht Grüns Auskunft, dass die Entbindung durch eine Partei reiche und es für ihn kein generelles Aussageverweigerungsrecht gebe. Begründung: Die Erbinnen des verstorbenen Jörg Haider hatten ihn, Birnbacher, nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. Ungewöhnlich: Der 77-Jährige war von den Haider-Erbinnen als Zeuge genannt worden. Nach
Diskussion mit den Haider-Anwälten Dieter Böhmdorfer und Volker Mogel unterbrach Richterin Grün die Verhandlung, um zu beraten.
Danach verhängte sie über Birnbacher 1000 Euro Beugestrafe für seine Aussageverweigerung und beendete die Verhandlung. Nun muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden, ob Birnbacher als Zeuge aussagen muss oder nicht.
Schon zu Beginn des Prozesstages teilte Böhmdorfer aus: Er warf dem Kläger „grob sittenwidriges Verhalten“vor. Obwohl die KLH ein Pfandrecht auf ein Grundstück von Ex-Landesrat Josef Martinz habe, laut Böhmdorfer im Wert von 4,7 Millionen Euro, mache sie davon keinen Gebrauch. Stattdessen führe sie gegen die Familie Haider einen teuren Prozess.
Das Pfandrecht sei keine Zahlung, zudem gehöre es einer Bank, konterte KLH-Anwalt Michael Pressl. „Und wir versuchen, unseren Schaden gegenüber alle Beteiligten geltend zu machen. Unabhängig von Person und Stellung“, sagt Pressl.