Verwirrung um die Gerichtspraxis
Jungjuristen bekamen Absage, die kurz darauf zurückgenommen wurde. Das Justizministerium zapft nun seine Ersparnisse an.
Eine Achterbahn der Gefühle dürften die letzten Tage für jene 889 Juristen gewesen sein, die am 1. Mai ihre Gerichtspraxis beginnen wollen. Am Mittwoch trudelte bei Bewerbern in Wien ein Schreiben des Oberlandesgerichts ein (siehe oben). Darin wurden sie darüber informiert, dass ein Praktikum „aus budgetären Gründen“nicht möglich sei, neue Termine seien fraglich. Zwei Tage später schickte das Gericht ein zweites Schreiben aus, das der Kleinen Zeitung ebenfalls vorliegt. Darin werden die Adressaten aufgefordert, den ersten Brief „als gegenstandslos zu betrachten, weil vom Aufnahmestopp zum 1. Mai 2018 Abstand genommen wird“. In Kürze werde man einen Zulassungsbescheid erhalten.
Dem Mail-Chaos geht eine politische Diskussion um budgetäre Kürzungen im Justizbereich voraus. Vor Ostern hatten die Präsidenten der Oberlandesgerichte gewarnt, dass ab April keine Rechtspraktikanten mehr aufgenommen werden. Das Justizministerium dementierte am Donnerstag einen Aufnahmestopp, es bestehe ein Rechtsanspruch auf die Gerichtspraxis.
Einen Tag später – am gestrigen Freitag – lenkte das Ministerium jedoch ein. Generalsekretär Christian Pilnacek erklärte, man werde Rücklagen in nicht genannter Höhe freimachen, um den drohenden Aufnahmestopp abzuwenden. Begründet wird das aber nicht mit fehlendem Budget, sondern mit einer „unvorhergesehen“großen Anzahl an Bewerbern. Im Vergleich: 2017 warteten 746 Juristen auf ihre sieben Monate dauernde Praxis.
die Rücklagen einen Aufnahmestopp verhindern können, ist unklar. Ebenso, ob die Mittel ohne Weiteres verwendet werden dürfen. Denn aus dem Finanzministerium heißt es, man habe hier ein Wörtchen mitzureden. Das Justizministerium sieht hingegen keine Zuständigkeit des Finanzministers. Jungjuristen sind nun verunsichert, eine Verzögerung der Praxis bringe Nachteile mit sich, erzählt einer von ihnen. Zwar könnte man sich trotzdem bei Kanzleien bewerben, diese würden aber Kandidaten mit Gerichtserfahrung bevorzugen. Wer es dennoch schafft, müsse mit Gehaltseinbußen rechnen.