Zwischen Bevormundung und Signalen
Ob sich Eltern, die bereits Achtjährigen ein Kopftuch aufsetzen, von Argumenten beeindrucken lassen?
Wie weit darf staatliche Bevormundung von Eltern in der Erziehung gehen? Und ist ein symbolhaftes Gesetz wie das geplante Verbot von Kopftüchern in Volksschulen ein Affront gegen den Islam? Viele Fragen, die da nun Eltern stellen. Manche meinen ja, dass der ganze Wirbel in keinem Verhältnis zur Anzahl der betroffenen Mädchen steht. Als ob es der Regierung um die quantitative Dimension und nicht um ein unmissverständliches Signal ginge. Wir dulden keine Fundamentalisten, die schon Kopftücher aufsetzen, lautet die Botschaft. Oder eher die Kampfansage?
Ja, ein solches Verbot kann man als unzulässige Bevormundung ablehnen. Man kann es aber auch sinnvoll und gut finden. Mit Sicherheit nicht gut ist, wenn wie jetzt zum Totschlag- argument gegriffen und der Vorwurf erhoben wird, damit das „Feindbild Islam“zu bedienen. Wer solche Keulen schwingt, will mundtot machen. Um erst gar nicht darüber reden zu müssen, was Kopftücher für Mädchen und Integration bedeuten. Oder darüber, dass Kopftuch und Kreuz nicht vergleichbar sind. Das eine ist, wie die Muslimin Seyran Ate¸s betont, Ausdruck der Sexualisierung der Geschlechter, das andere Symbol einer ganzen Religionsgemeinschaft.
Worum es allen gehen müssAchtjährigen te, ist doch das Selbstbestimmungsrecht von Mädchen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft fordert nun Überzeugungsarbeit anstelle von Verboten. Ja, Überzeugungsarbeit ist wichtig. Bleibt nur die Frage, ob sich Fundamentalisten von Argumenten beeindrucken lassen.
Mit Sicherheit wird ein Verbot aber im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht eine Frage provozieren: Warum ein Kopftuch untersagt, aber die Beschneidung von Babys erlaubt sein soll. Weil Letzteres kein Integrationshemmnis ist?