In keiner guten Verfassung
Historischer Tag“, „großer Wurf “, „Meilenstein“: Feierlich war die Stimmung im Landtag am 1. Juni 2017. Knapp vier Jahre wurde um die Landesverfassung gerungen. Die strengen Regeln für künftige Koalitionsparteien stehen im Zentrum: Die Beschlüsse müssen einstimmig gefällt werden, nur Stimmenthaltungen sind möglich.
Zehn Monate später legen SPÖ und ÖVP, die maßgeblichen Motoren der Reform, den Retourgang ein. Anders als in der Bundes- und vielen Landesregierungen, die den Proporz vor Kärnten abschafften, soll ein Koalitionspartner – die SPÖ – den anderen – die ÖVP – überstimmen können. Eine wohlkalkulierte Machtdemonstration der SPÖ, die von der ÖVP unterwürfig akzeptiert wurde.
Ein Festschreiben von Mehrheitsentscheidungen in der neuen Kärntner Misstrauen-Koalition ist demokratiepolitisch wohl unbedenklich. Folgenschwer wäre dieser Beschluss dennoch.
Die Verfassung ist das Fundament eines Landes. Sie muss über kurzwellige PolitBeben erhaben sein und darf nicht unter Willkür-Verdacht geraten. Das riskiert Peter Kaiser mit seiner Vorgabe.
Mit Ablauffristen versehene Verfassungsgesetze erodieren den wichtigsten Pfeiler des Rechtsstaats: das Vertrauen der Bürger in seine Stabilität. Diese auf dem Altar der Polit-Taktik zu opfern, kann Kaiser nicht wollen.