Uneinigkeit im Gesundheitsressort über Weitergabe von Daten an Forschung. Chefin ist dagegen, ihre Beamten dafür.
Darf der Staat individuelle Gesundheitsdaten an die Forschung weitergeben? Die Beamten plädieren trotz der Kehrtwende ihrer Ministerin Hartinger-Klein dafür.
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein und ihre Beamten tanzen um den heißen Brei des Datenschutzes herum. Die Vorlage, die nun abgeändert werden soll oder eben doch nicht, stammt aus ihrem eigenen Ministerium.
Es geht um die Freigabe von Daten von Österreichern aus sogenannten „Registern“für die wissenschaftliche Arbeit von (auch privaten) Forschungseinrichtungen. Solche Register sind zum Beispiel Melderegister, Personenstandsregister, die Datenbanken der Sozialversicherung, AMS-Datenbank, Grundbuch oder Firmenbuch.
Die Regierung will laut Gesetzesentwurf auch Gesundheitsdaten aus dem Elga-System ab 2019 zur Verfügung stellen. Derzeit ist für jede Abfrage eine Genehmigung der Datenschutzbehör- de notwendig, diese soll entfallen. Datenschützer und Ärztevertreter rannten dagegen Sturm. Die Ärzte stehen der elektronischen Gesundheitsakte Elga kritisch gegenüber und wittern eine neue Chance, diese zu vereiteln. Datenschützer warnen vor Missbrauch wie im Fall der britischen Skandalfirma Cambridge Analytica.
Hartinger-Klein kündigte daraufhin eine Kehrtwende an: Wissenschaftler sollten wie beim Strafregister auch keinen Zugriff auf Elga-Daten erhalten, woraus sich für die Forschung aber erhebliche Probleme erge-
ben würden (siehe nebenstehenden Bericht).
Gestern verteidigten die Beamten des Gesundheitsministeriums bei einer Pressekonferenz wieder den ursprünglichen Plan. Wissenschaftler unterstrichen die Notwendigkeit, diese Daten auch keiner kompletten Anonymisierung (wie vom Patientenanwalt gefordert) zu unterziehen. Verschiedene Daten einer Person müssten zumindest durch Codes zuordenbar sein.
Jetzt ist wieder alles offen: Im parlamentarischen Forschungsausschuss am Montag wird endgültig entschieden.