Vorsorgevollmacht dürfen nur noch Fachleute machen
Bisher konnte man seine Vorsorgevollmachten unter gewissen Voraussetzungen selbst schreiben.
über schwere medizinische Behandlungen können Sie nicht alleine mittels Vorsorgevollmacht regeln.
Meine Mutter ist jetzt 90 Jahre alt. Sie ist dement, sieht nichts mehr und kann kaum sprechen. Ich möchte die Sachwalterschaft übernehmen. Worauf muss ich achten?
Ich würde in Ihrem Fall zu Gericht gehen und die Situation schildern, dann wird der Richter das Verfahren einleiten. Sie haben als Sohn, als naher Angehöriger, das bevorzugte Recht, Sachwalter zu werden. Sie kommen als Erstes dran, quasi. Das sollten Sie wissen.
Wer legt im Fall des Falles fest, ob ich entscheidungsfähig bin? Wenn der Arzt meint, Sie sind nicht mehr so entscheidungsfähig, dann hat er ab Juli, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, einen Kreis von Personen heranzuziehen, um Sie sozusagen davollmacht, hinzubringen, dass Sie doch entscheidungsfähig werden. Bitte entschuldigen Sie die Erklärung, sie wirkt kompliziert. Aber der Gesetzgeber geht jetzt davon aus, dass man solange es irgendwie geht, versuchen sollte, dass die Betroffenen selbst entscheiden. Wenn die Person schon etwas eingeschränkt ist, dann muss der Arzt versuchen, mit Angehörigen, Betreuern oder Freunden, den Betroffenen wieder dorthin zu bringen, dass er doch selbst entscheiden kann.
Und wenn das nicht geht, was passiert dann?
Dann muss ein Vertreter für Sie entscheiden. Der muss vom Gericht bestellt werden. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, in der ein Vertreter genannt ist, kann diese Person für Sie Entscheidungen treffen. Eine der häufigsten Fragen bei der Telefonstunde war: „Was muss ist bei einer Vorsorgevollmacht beachten?“
„Ab 1. Juli tritt eine Änderung ein. Jetzt kann man eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben. Ab Juli müssen alle, die eine Vorsorgevollmacht wollen, einen Anwalt, Erwachsenenschutzverein oder Notar aufsuchen“, so Anwalt Felix Fuchs. Wenn der Vorsorgefall eintritt und man nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird das in einem Verzeichnis registriert. Dann kann der Vertreter, den man in der Vorsorgevollmacht bestimmt hat, einschreiten. Eine Vorsorge- die vor dem 1. Juli 2018 selbst geschrieben wurde, ist auch weiterhin gültig, sagt Fuchs. Allerdings sind, sobald der Vorsorgefall eintritt, bei der Registrierung die neuen Regeln einzuhalten.
Wichtig zu wissen sei, „dass eine selbst geschriebene Vorsorgevollmacht nicht Einwilligungen in schwere medizinische Behandlungen regeln kann, auch nicht dauerhafte Änderung des Wohnortes sowie Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen wirtschaftlichen Betrieb gehören“. Dazu braucht man einen Rechtsanwalt oder Notar.