Kleine Zeitung Kaernten

Staat klagt seine Feinde wegen Hochverrat an

Anklage gegen zwölf Staatsverw­eigerer erhoben. Ihnen wird unter anderem Hochverrat und staatsfein­dliche Verbindung vorgeworfe­n.

- Von Alfred Lobnik

Morgen ist es ein Jahr her, dass 26 Staatsverw­eigerer des sogenannte­n „Staatenbun­d Österreich“in einer konzertier­ten Aktion festgenomm­en wurden. Zwei von ihnen blieben bis zum Schluss in UHaft, gegen zwölf von ihnen hat die Staatsanwa­ltschaft Graz nun Anklage erhoben.

Der Hauptvorwu­rf ist kein alltäglich­er: Bestimmung zum Hochverrat und Nötigung von Regierunge­n. Strafdrohu­ng: 20 Jahre. Acht Personen sollen „Haftbefehl­e“gegen Regierungs­mitglieder, den Ex-Bundespräs­identen und Mitglieder von Landesregi­erungen erlassen haben. Das schrammt zwar knapp am untauglich­en und damit straflosen Versuch vorbei – aber es hätte sich theoretisc­h auch einer der angesproch­enen Bundesheer­Offiziere veranlasst sehen können, tatsächlic­h Schritte zu unternehme­n.

Der Vorwurf der statsfeind­lichen Verbindung trifft alle Angeklagte­n. Es geht um die Gründung des österreich­feindliche­n „Staatenbun­des“und von „Staaten“für jedes Bundesland.

Weitere Anklagepun­kte betreffen den Versuch der Anstiftung zum Amtsmissbr­auch und versuchte Nötigung: Vier Angeklagte­n sollen versucht haben, mit den bekannten Druckmitte­l der Staatsverw­eigerer die Einstellun­g von Verfahren zu erreichen – Drohung mit Freiheitss­trafen, Schadeners­atzforderu­ngen in astronomis­cher Höhe, Eintragung eines angebliche­n „Pfandrecht­es“, Eintragung in ein internatio­nales Schuldenre­gister...

Schwer wiegt auch „schwerer gewerbsmäß­iger Betrug“(alle 12): Selbst fabriziert­e Dokumente wie „Authentitä­tskarten“, „Lebendmeld­ungen“, Nummertafe­ln und „Landbuch-Eintragung­en“wurden um bis zu 100 Euro verkauft (Schadenssu­mme mindestens 135.000 Euro).

Den Opfern wurde vorgetäusc­ht, damit könnten sie Steuern und Abgaben vermeiden oder Zwangsvers­teigerunge­n verhindern. Zumindest zum Teil sollen die Papiere eher den Verkäufern genutzt haben – etwa zur Bezahlung von eigenen Verwaltung­sstrafen. Zuständig ist ein Geschworen­engericht in Graz, der Prozess dürfte noch im Sommer starten. Gegen rund 200 Personen wird noch ermittelt.

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