„Fortsetzung einer Kärntner Blamage“
Das Hakenkreuz auf Hochkraig müsse entfernt oder aber als Mahnmal gekennzeichnet werden.
73Jahre sind seit dem Ende der grausigen Hitler-Diktatur vergangen und noch immer leuchtet das Hakenkreuz vom Turm von Hochkraig, wie der P.E.N.Club zu Recht erneut aufzeigt. Natürlich spießt sich’s an den horrenden 120.000 Euro, die eine Bereinigung kostet. Diesen Betrag kann man sicher nicht dem heutigen Besitzer der Ruine abverlangen, vielmehr sind das Land und die Gemeinde gefordert. Eine klare Absage gegen Faschismus muss der Gesellschaft etwas Wert sein, auch weil ein unkommentiertes Hakenkreuz verboten ist.
Die Alternative zur Entfernung wäre eine Gedenkstätte am Fuße des Turmes: eine Tafel über Entstehung und Warnung, mit jährlicher Kranzniederlegung für die Opfer des Faschismus. Kostet viel weniger, ist aber vielleicht ohnedies die bessere Lösung, als permanenter Fingerzeig. Wie auch immer: Mahnmal errichten oder das Hakenkreuz entfernen! Jetzt heißt es endlich handeln. Noch länger nichts tun wäre eine Fortsetzung einer Kärntner Blamage. Und das im heurigen Gedenkjahr.
Mag. Thomas Hatheyer,
Klagenfurt
Nicht verdrängen
Den jetzigen Besitzer zur Rechenschaft zu ziehen, ist wahrlich unsinnig. Das Symbol sollte bleiben, als Mahnmal, um immer daran zu erinnern, welches durch diese Schreckensherrschaft entstanden ist.
Es sollte aber auch als Symbol dafür bleiben, dass es zu Ende ist, wir aber heute und in Zukunft der Opfer gedenken, die unvergessen bleiben. Das Entfernen wäre lediglich ein Verdrängen, aber keine Aufarbeitung der Geschichte. Hannes Löschenkohl,
Kappel am Krappfeld
Relikt beseitigen
Nahtlos in die neuen Zeiten. Nein – nahtlos in die alten Zeiten. Danke, Herr Rausch, dass Sie dieses Fenster „aufgemacht“haben. Es wird doch nicht so schwer sein, dieses Relikt zu beseitigen! Oder will man es gar mit einem Glassturz absichern? Wenn Kärnten wirklich anders ist, dann muss dieses Überbl(sp)eibsel verschwinden. Ansonsten ist es keines, auch wenn man ein Fenster da- raus macht. Kärnten hat mehr zu bieten. Bella Ban, Klagenfurt
Gesetzwidrige Duldung
Da prägt im Bezirk St. Veit ein wohlbestallter „Burgherr“dem schönen Kärntnerland seit Jahren den Nazi-Stempel auf, mit Wissen und im Schutz der Landesbehörde. Der besagte Herr weiß sich offenbar der „Toleranz“der Gerichte so sicher, dass er in der Zurschaustellung eines acht Meter großen Hakenkreuzes auf dem Turm seiner Burgruine in Hochkraig keinerlei Vergehen sieht. Da auch die Behörde bisher keine Schritte unternommen hat, der gesetzwidrigen Duldung dieses Schandmals ein Ende zu bereiten, steht auch nicht zu erwarten, dass sie dies im „Gedenkjahr 2018 tun wird. Die Untätigkeit der Justiz – trotz erfolgter Anzeige – bestärkt den Eigentümer des Schandmals in dem GeLeid fühl, allenfalls selbst ein „Opfer“der politischen Verhältnisse gewesen zu sein. Und als „Opfer“stünde es ihm auch zu, die ihm angebotene Landesförderung von über 50.000 Euro zur Beseitigung des in Österreich verbotenen Nazi-Symbols als zu gering abzulehnen, eine Summe, um die Initiativen zur Errichtung von NS-Opfer-Gedenkstätten jahrelang bitten und betteln müssen.
Wie kann es im demokratischen Österreich überhaupt passieren, dass eine Burgruine, die seit dem Jahr 1934 ein meterhohes Hakenkreuz ziert, amtlicherseits unter Denkmalschutz gestellt wird – ohne dass dem Besitzer die Auflage erteilt wird, das in Österreich verbotene Zeichen zu entfernen?
Univ.-Prof. i. R. Dr. Peter Gstettner, Mauthausen
Komitee Österreich/Kärnten