Kleine Zeitung Kaernten

„Fortsetzun­g einer Kärntner Blamage“

Das Hakenkreuz auf Hochkraig müsse entfernt oder aber als Mahnmal gekennzeic­hnet werden.

- „Hakenkreuz überstrahl­t alle Verbotsges­etze“, 15. 4.

73Jahre sind seit dem Ende der grausigen Hitler-Diktatur vergangen und noch immer leuchtet das Hakenkreuz vom Turm von Hochkraig, wie der P.E.N.Club zu Recht erneut aufzeigt. Natürlich spießt sich’s an den horrenden 120.000 Euro, die eine Bereinigun­g kostet. Diesen Betrag kann man sicher nicht dem heutigen Besitzer der Ruine abverlange­n, vielmehr sind das Land und die Gemeinde gefordert. Eine klare Absage gegen Faschismus muss der Gesellscha­ft etwas Wert sein, auch weil ein unkommenti­ertes Hakenkreuz verboten ist.

Die Alternativ­e zur Entfernung wäre eine Gedenkstät­te am Fuße des Turmes: eine Tafel über Entstehung und Warnung, mit jährlicher Kranzniede­rlegung für die Opfer des Faschismus. Kostet viel weniger, ist aber vielleicht ohnedies die bessere Lösung, als permanente­r Fingerzeig. Wie auch immer: Mahnmal errichten oder das Hakenkreuz entfernen! Jetzt heißt es endlich handeln. Noch länger nichts tun wäre eine Fortsetzun­g einer Kärntner Blamage. Und das im heurigen Gedenkjahr.

Mag. Thomas Hatheyer,

Klagenfurt

Nicht verdrängen

Den jetzigen Besitzer zur Rechenscha­ft zu ziehen, ist wahrlich unsinnig. Das Symbol sollte bleiben, als Mahnmal, um immer daran zu erinnern, welches durch diese Schreckens­herrschaft entstanden ist.

Es sollte aber auch als Symbol dafür bleiben, dass es zu Ende ist, wir aber heute und in Zukunft der Opfer gedenken, die unvergesse­n bleiben. Das Entfernen wäre lediglich ein Verdrängen, aber keine Aufarbeitu­ng der Geschichte. Hannes Löschenkoh­l,

Kappel am Krappfeld

Relikt beseitigen

Nahtlos in die neuen Zeiten. Nein – nahtlos in die alten Zeiten. Danke, Herr Rausch, dass Sie dieses Fenster „aufgemacht“haben. Es wird doch nicht so schwer sein, dieses Relikt zu beseitigen! Oder will man es gar mit einem Glassturz absichern? Wenn Kärnten wirklich anders ist, dann muss dieses Überbl(sp)eibsel verschwind­en. Ansonsten ist es keines, auch wenn man ein Fenster da- raus macht. Kärnten hat mehr zu bieten. Bella Ban, Klagenfurt

Gesetzwidr­ige Duldung

Da prägt im Bezirk St. Veit ein wohlbestal­lter „Burgherr“dem schönen Kärntnerla­nd seit Jahren den Nazi-Stempel auf, mit Wissen und im Schutz der Landesbehö­rde. Der besagte Herr weiß sich offenbar der „Toleranz“der Gerichte so sicher, dass er in der Zurschaust­ellung eines acht Meter großen Hakenkreuz­es auf dem Turm seiner Burgruine in Hochkraig keinerlei Vergehen sieht. Da auch die Behörde bisher keine Schritte unternomme­n hat, der gesetzwidr­igen Duldung dieses Schandmals ein Ende zu bereiten, steht auch nicht zu erwarten, dass sie dies im „Gedenkjahr 2018 tun wird. Die Untätigkei­t der Justiz – trotz erfolgter Anzeige – bestärkt den Eigentümer des Schandmals in dem GeLeid fühl, allenfalls selbst ein „Opfer“der politische­n Verhältnis­se gewesen zu sein. Und als „Opfer“stünde es ihm auch zu, die ihm angebotene Landesförd­erung von über 50.000 Euro zur Beseitigun­g des in Österreich verbotenen Nazi-Symbols als zu gering abzulehnen, eine Summe, um die Initiative­n zur Errichtung von NS-Opfer-Gedenkstät­ten jahrelang bitten und betteln müssen.

Wie kann es im demokratis­chen Österreich überhaupt passieren, dass eine Burgruine, die seit dem Jahr 1934 ein meterhohes Hakenkreuz ziert, amtlichers­eits unter Denkmalsch­utz gestellt wird – ohne dass dem Besitzer die Auflage erteilt wird, das in Österreich verbotene Zeichen zu entfernen?

Univ.-Prof. i. R. Dr. Peter Gstettner, Mauthausen

Komitee Österreich/Kärnten

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