Kein Handschlag – keine Einbürgerung
Dass eine Muslima, die bei Zeremonie zur Einbürgerung Handschlag verweigert hat, nicht Französin werden darf, ist rechtens.
Der Fall hat eine Vorgeschichte – und er dürfte enormen Nachhall haben: Eine mit einem Franzosen verheiratete Frau aus Algerien sollte eigentlich bereits im Sommer 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Département Isère im Südosten Frankreichs kam es zum folgenreichen Eklat.
Die Muslima weigerte sich, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben – sie führte dabei ihren „religiösen Glauben“, der es ihr untersage, fremde Männer zu berühren, ins Treffen. Die Regierung in Paris verweigerte ihr als Reaktion darauf die von der Frau angestrebte französische Staatsbürgerschaft. Die Begründung: Das bei dem feierli- Akt an den Tag gelegte Verhalten der Algerierin zeige deutlich, „dass sie nicht in die französische Gesellschaft integriert“sei. Sie beklagte ihrerseits einen „Missbrauch von Macht“und focht diese Entscheidung von April 2017 an.
zog in weiterer Folge vor Gericht – und die Causa sich in die Länge. Nun urteilte der französische Conseil d’État als höchstes Verwaltungsgericht und oberste Verwaltungsbehörde: Die Entscheidung der Regierung von 2017 sei rechtens, die Muslima, die seit 2010 mit einem Franzosen verheiratet ist, darf formell nicht Französin werden. Von einer unrechtmäßigen Anwendung von französischem Recht könne keinesfalls die Rede sein. Mit dem aktuellen Gerichtsurteil ist die letzte Instanz ausgeschöpft.
Die französische Staatsangehörigkeit kann durch Abstamchen mung, durch Geburtsort und über entsprechenden Verwaltungsakt erworben werden. Die meisten Einwanderer, die sich in Frankreich einbürgern lassen, stammen aus Afrika. Jeder fünfte Pariser ist Ausländer.
erhielten insgesamt 995.000 Personen die Staatsangehörigkeit eines EULandes – 2015 waren es lediglich 841.000 Personen gewesen. In Österreich ist die Zahl der Einbürgerungen zuletzt wieder angestiegen: 2017 lag sie um 7,5 Prozent über der des Vorjahres. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 9271 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft – 35 Prozent aller Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren.