Kleine Zeitung Kaernten

Kein Handschlag – keine Einbürgeru­ng

Dass eine Muslima, die bei Zeremonie zur Einbürgeru­ng Handschlag verweigert hat, nicht Französin werden darf, ist rechtens.

- Die Frau Im Jahr 2016

Der Fall hat eine Vorgeschic­hte – und er dürfte enormen Nachhall haben: Eine mit einem Franzosen verheirate­te Frau aus Algerien sollte eigentlich bereits im Sommer 2016 eingebürge­rt werden. Bei der Einbürgeru­ngszeremon­ie im Départemen­t Isère im Südosten Frankreich­s kam es zum folgenreic­hen Eklat.

Die Muslima weigerte sich, dem zuständige­n Beamten und einem Lokalpolit­iker die Hand zu geben – sie führte dabei ihren „religiösen Glauben“, der es ihr untersage, fremde Männer zu berühren, ins Treffen. Die Regierung in Paris verweigert­e ihr als Reaktion darauf die von der Frau angestrebt­e französisc­he Staatsbürg­erschaft. Die Begründung: Das bei dem feierli- Akt an den Tag gelegte Verhalten der Algerierin zeige deutlich, „dass sie nicht in die französisc­he Gesellscha­ft integriert“sei. Sie beklagte ihrerseits einen „Missbrauch von Macht“und focht diese Entscheidu­ng von April 2017 an.

zog in weiterer Folge vor Gericht – und die Causa sich in die Länge. Nun urteilte der französisc­he Conseil d’État als höchstes Verwaltung­sgericht und oberste Verwaltung­sbehörde: Die Entscheidu­ng der Regierung von 2017 sei rechtens, die Muslima, die seit 2010 mit einem Franzosen verheirate­t ist, darf formell nicht Französin werden. Von einer unrechtmäß­igen Anwendung von französisc­hem Recht könne keinesfall­s die Rede sein. Mit dem aktuellen Gerichtsur­teil ist die letzte Instanz ausgeschöp­ft.

Die französisc­he Staatsange­hörigkeit kann durch Abstamchen mung, durch Geburtsort und über entspreche­nden Verwaltung­sakt erworben werden. Die meisten Einwandere­r, die sich in Frankreich einbürgern lassen, stammen aus Afrika. Jeder fünfte Pariser ist Ausländer.

erhielten insgesamt 995.000 Personen die Staatsange­hörigkeit eines EULandes – 2015 waren es lediglich 841.000 Personen gewesen. In Österreich ist die Zahl der Einbürgeru­ngen zuletzt wieder angestiege­n: 2017 lag sie um 7,5 Prozent über der des Vorjahres. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufen­en Jahr 9271 Personen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft – 35 Prozent aller Eingebürge­rten wurden bereits in Österreich geboren.

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