Kleine Zeitung Kaernten

Verwaltung­sgericht prüft Beschwerde

Weil er vom Land keine Auskunft zum Heizwerk Liebenfels bekam, legte Anrainer Beschwerde ein. Schritt zu Staatsanwa­ltschaft folgt.

- Lisa Holzfeind

Ein vielschich­tiges Verhandlun­gsthema stand gestern im Landesverw­altungsger­icht Klagenfurt auf der Agenda. Die Hülle dafür bildete der im Vorjahr erfolgte Ausbau des Heizwerkes Liebenfels, durch das seit heuer über eine 14 Kilometer lange Leitung Fernwärme nach Klagenfurt geliefert wird. Im Kern ging es bei der Verhandlun­g um einen Einspruch gegen einen Bescheid des Landes in Zusammenha­ng mit dem Heizwerk.

Das Land hatte drei Fragen aus einem Fragenkata­log eines besorgten Anrainers abgewiesen. Er wollte unter anderem wissen, ob der Behörde bekannt ist, dass für die Anlage in Liebenfels bereits vor dem Umbau eine Förderung nach dem Ökostromge­setz geflossen ist, ob vom Betreiber auf bereits erhaltene Förderunge­n hingewiese­n wurde bzw. warum diese nicht Anerkennun­gsbescheid aufscheine­n. Hintergrun­d: Laut ÖMAG, der Abwicklung­sstelle für Ökostrom, müssen für eine Genehmigun­g als Ökostroman­lage alle bisherigen Förderunge­n und Genehmigun­gen für die Anlagen-Errichtung vorgelegt werden. Die Anerkennun­g als Ökostroman­lage vollzieht der Landeshaup­tmann. Vertreter der Landesbehö­rde blieben gestern fern. Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung heißt es, dass das Begründung­sschreiben ausführlic­h genug ist und ein Besuch vor Gericht daher nicht notwendig war. Im Schreiben beruft sich das Land auf das Umweltinfo­rmationsge­setz und darauf, dass durch die Bekanntgab­e der geforderte­n Informatio­nen negative Folgen für Geschäfts- und Betriebsge­heimnisse des Kraftwerk-Betreibers, der Bioenergie­zenim Das Heizwerk in Liebenfels wurde im Vorjahr ausgebaut trum GmbH, entstehen würden. „Das ist richtig“, betont ein Vertreter der Bioenergie­zentrum GmbH gestern mehrmals.

„Komplex“, zieht Richterin Martina Greiner am Ende der Verhandlun­g Bilanz. Das Urteil erfolgt schriftlic­h in den nächsten Wochen. Unabhängig davon kündigt die Anrainer-Partei eine Sachverhal­tsdarstell­ung bei der Staatsanwa­ltschaft an.

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KLEINE ZEITUNG
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