So viel Selbstbestimmung wie möglich ist das Ziel
Andrea Kahlhammer vom VertretungsNetz – Sachwalterschaft über das neue Erwachsenenschutzgesetz.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz tritt am 1. 7. 2018 in Kraft. Es löst das bisherige Sachwalterrecht ab. Im neuen Gesetz sind künftig vier verschiedene Formen der Vertretung vorgesehen. Neben der Vorsorgevollmacht sind dies die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung entspricht dabei am ehesten der derzeitigen Sachwalterschaft. Es gibt in Österreich vier vom Justizministerium gesetzlich anerkannte und finanzierte Sachwaltervereine, die mit dem neuen Gesetz künftig „Erwachsenenschutzvereine“heißen werden. In Kärnten ist VertretungsNetz der einzige anerkannte Verein.
übernehmen mit dem neuen Gesetz eine Drehscheibenfunktion in der Unterstützung von Personen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung. Neben individueller Beratung und Informationsveranstaltungen führen die Vereine verpflichtende Abklärungen durch, die dem Gericht im Vorfeld einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung wesentliche Informationen liefern sollen. Für jede betroffene Person wird das persönliche und soziale Umfeld erhoben. Wenn möglich werden alternative Unterstützungsleistungen vermittelt, um eine gerichtlich bestellte Vertretung als weitesten Eingriff in die Selbstbestimmung möglichst zu vermeiden.
MitarbeiterInnen – SozialarbeiterInnen und JuristInnen – sind schon jetzt mit vielen Anfragen konfrontiert. Vor allem Informationen zum Übergang von derzeit bestehenden Sachwalterschaften auf neue Vertretungsformen sowie zur Anregung von neuen Vertretungen werden nachgefragt. In Kärnten werden in Klagenfurt, Villach und Wolfsberg Beratung und Vorträge zum neuen Erwachsenenschutzgesetz und seinen Auswirkungen angeboten. unter
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